Erwerbslosenverein erstreitet Veröffentlichung von Behördeninterna!
Der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles e.V. hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Veröffentlichung interner Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfolgreich vor Gericht durchgesetzt.
In einem Vergleich vor dem Sozialgericht Düsseldorf wurde die Bundesbehörde vertraglich verpflichtet, alle für die Leistungsgewährung relevanten internen Unterlagen auf einer Internetdatenbank zugänglich zu machen. Zur Gewährleistung der Informationsfreiheit wird dem Verein sogar ein Kontrollrecht über die BA eingeräumt.
Die Pressemitteilung finden Sie unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/informationsfreiheitsgesetz-4.html