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Weiterhin gilt: Es gibt keine zivilrechtliche Unterhaltspflicht zwischen Partnern, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren!

by Frank Jäger last modified 26.07.2006 00:19

Arbeitslosengeld-II-Bezieher/-innen, die unverheiratet als Paar zusammenleben, sollen ab August 2006 verschärft zum gegenseitigen Unterhalt herangezogen werden.

Weiter zum Informationsflugblatt

(zu diesem Flugblatt steht leider noch keine druckfähige Pdf-Datei zur Verfügung)

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