Zwangsvollstreckung gegen Alg-II-Behörde - bald Alltag im Rechtsstaat?
Die ARGE Magdeburg erfüllte mehrere Beschlüsse der Sozialgerichte nicht! So wurde die Vollstreckung angekündigt. Der Vorfall ist leider kein Einzelfall! (Bericht und vollstreckungsfähiger SG-Beschluss als Pdf-Dokument)
Mit Beschlüssen S 27 AS 702/05 ER und S 27 AS 822/05 ER wurde die ARGE Magdeburg verpflichtet einer Alg II- Bezieherin monatliche Zahlungen in Höhe v. 622,02 € (Alg II + Miete) zu zahlen.
Dennoch verweigerte die ARGE Magdeburg die Zahlung aus den Beschlüssen des Sozialgerichts.
Am 30.01.2006 stellte nun das Sozialgericht Magdeburg eine vollstreckbare Ausfertigung zur Zwangsvollstreckung bereit. Ein Gerichtsvollzieher wird die Zahlung nun zwangsweise betreiben.
Was ist das für ein Rechtsstaat, in der eine Behörde (ARGE Magdeburg) Gerichtsbeschlüsse zum Nachteil der Bürger schlichtweg verweigert um sie massiv zu schaden? Seit dem 06.12.05 lag der ARGE Magdeburg nun der Beschluss vor.
Dieses rechtwidrige Gebähren der ARGE ist kein Einzelfall, sogar
rechtskräftige Entscheidungen des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt
wurden bis heute nicht erfüllt.
Als Anlage übersende ich Ihnen die vollsteckbare Ausfertigung des
Beschlusses als Kopie.
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als Pdf-Datei (192 kb)
(Aber es geht noch weiter...)
Das Landessozialgericht Halle lehnte mit Beschluss vom 02.02.2006 (L 2 B 11/06) die Beschwerde der ARGE Magdeburg gegen die Zwangsvollstreckung (L 2 B 2/06) ab.
Somit wurde rechtskräftig entschieden, dass die ARGE Magdeburg die Leistungen von Y. A. rechtswidrig gekürzt hat.
Eine Zwangsvollstreckung gegen die ARGE Magdeburg wurde bereits mit einem
vollstreckbaren Titel des Sozialgerichtes Magdeburg in Auftrag gegeben. Ein
Gerichtsvollzieher wird voraussichtlich am 07.02.2006 die rechtwidrig
gekürzten Alg II-Beträge zwangsweise bei der ARGE Magdeburg
eintreiben.
Somit wird erstmalig eine Zwangsvollstreckung bei der ARGE Magdeburg betrieben.
Freundliche Grüße
B. A.
Gegen die Agentur für Arbeit in Nagold in Baden hatte bereits im Oktober 2005 ein Alg-II-Bezieher seine Leistungen mit Hilfe einer Zwangsvollstreckung eintreiben lassen. Hier hatte die Behrde einen Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe ignoriert (siehe auch Bericht aus den Stuttgarter Nachrichten vom 22.10.2005 im BAG-SHI Rundbrief 04-2005, S. 30).