Hartz IV unglaublich - zwei haarstreubenede Fälle...
...dokumentiert vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) in NRW: Kinder auf dem Verschiebebahnhof - Antragstellung mit Hindernissen
Kinder auf dem Verschiebebahnhof
Frau S. aus Düsseldorf ist arbeitslos gemeldet. Sie hat ein 4jähriges Kind und erhält ALG II. Von der ARGE wurde sie zunächst aufgefordert, zum 1.8. einen Ein-Euro-Job anzunehmen. Da die Betreuung in den Ferien nicht gewährleistet war, verschob sich der geplante Arbeitsbeginn auf den 22.8. Mit großer Anstrengung erhielt sie noch einen Ganztagsplatz in der Kindertageseinrichtung. Der Elternbeitrag wird übernommen.
Der Beginn der Arbeitsaufnahme wurde von der ARGE auf den 1.10. verschoben. Frau S. und ihr Kind stehen vor folgender Situation: Das Kind ist in der Kindertageseinrichtung für einen Ganztagsplatz angemeldet; die Essenskosten in Höhe von 50 € muss sie bis zur Arbeitsaufnahme selbst tragen. Erst danach hat sich die ARGE bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen. Der OV Düsseldorf fragte bei der ARGE an, ob es richtig sei, dass die Mutter die Essenskosten bis zur Arbeitsaufnahme von ihrer Grundsicherung tragen muss?
Die Antwort: Die Mutter hat die Möglichkeit, das Kind bis zur Arbeitsaufnahme aus dem Ganztag abzumelden, denn es gibt eine Absprache mit den Kindertageseinrichtungen, dass Kinder von ALG-II-EmpfängerInnen auch im Laufe des Jahres aufgenommen und wieder abgemeldet werden können.
Kindeswohl ade!? Hier wird deutlich, wie rücksichtslos sich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gegen die Interessen von Kindern richten.
Der VAMV fordert Sicherheit und Verlässlichkeit für Kinder!
Antragstellung mit Hindernissen
Eine schwangere Bürokauffrau in Ausbildung, die bisher bei ihrer Mutter lebte, sucht sich eine eigene Wohnung und will bei der ARGE in Düsseldorf sowohl einen Antrag auf ALG II als auch Anträge auf Erstausstattung fürs Baby und die neue Wohnung stellen.
Da sie telefonisch keinen Termin bekommen konnte, wollte sie persönlich vorsprechen. Ein „Bodyguard“ am Eingang der ARGE hinderte sie am Betreten des Gebäudes: „Ohne Termin kein Zugang“. Daraufhin schickt die junge Frau der ARGE einen formlosen Antrag per Einschreiben mit Rückschein. Das Einschreiben wurde nicht angenommen.
In einem Fachgespräch mit der ARGE wurde die mangelnde Erreichbarkeit der
Sachbearbeiter mit der Umstrukturierung begründet. Wir finden, dass die ARGE
noch ein anderes Problem hat: Die MitarbeiterInnen agieren immer noch als
Behörde und nicht als Dienstleister. Statt lösungsorientiert den formlosen
Antrag entgegenzunehmen; die Schwangere zügig einzuladen; den formgerechten
Antrag auszufüllen, um dann eine Entscheidung zu treffen, löst die ARGE ihr
Umstrukturierungsproblem auf dem Rücken der KundInnen.
Auszug aus Kompakt Heft 4 September 2005 des VAMV Landesverband NRW
e.V.