Arbeitslose 2. Klasse und andere „Spezialitäten“ aus dem Kreis Marburg-Biedenkopf
Ein Erfahrungsbericht aus dem hessischen „Optionskreis“, Stand: Februar 2006
Arbeitslose 2. Klasse
Seit dem der Kreis Marburg-Biedenkopf die Arbeitslosengeld II (Alg II)-Empfänger verwaltet, mauert die Agentur für Arbeit gegenüber allen Arbeitslosen, die nicht über das SGB III gefördert werden, bzw. über eine sogenannte Kundennummer verfügen.
Da einige Arbeitgeber auf Grund der erwarteten Flut von Bewerbungen eine Vorauswahl wünschen, befinden sich in der Jobbörse der Agentur für Arbeit Stellenangebote mit Chiffrenummern.
Um nun an die begehrte Adresse des Arbeitgebers zu gelangen, soll sich der Interessent per e-mail an die Agentur wenden. Alg II - Empfänger warten jedoch vergeblich auf eine Antwort. Ihre e-mail wird schlichtweg ignoriert.
Wendet man sich, als aktiv Arbeitsuchender, darauf hin telefonisch an die Agentur, wird man schon im Call-Center abgewimmelt. Wenn man nicht mit einer Kundennummer dienen könne, sei man für die Stelle sowieso nicht qualifiziert und wird gar nicht erst zu einem Vermittler durchgestellt.
Besonders hartnäckige Zeitgenossen (in diesem Fall zwei arbeitslose Akademiker), die es (z.B. mittels Durchwahl) doch schafften, mit einem Vermittler zu reden, konnten feststellen, dass dieser nicht an Informationen über deren berufliche Qualifikation interessiert war. Vielmehr mussten sie sich beschimpfen lassen und sich anhören, dass sie mangels Kundennummer nicht für die Stelle in Frage kämen.
Dies sind keine Einzelfälle! Akademiker, Erwerbslose aus gewerblichen und kaufmännischen Berufen, Jugendliche auf Lehrstellensuche...
Sobald sich diese Menschen im Alg II-Bezug befinden sind sie für die Agentur Arbeitslose zweiter Klasse.
Selbst Lehrgangsleitungen beruflicher Eingliederungsmaßnahmen im
Auftrag der Agentur für Arbeit klagen über das mauernde Verhalten der
Behördenmitarbeiter.
Lehrgangsteilnehmern, die im SGB II-Leistungsbezug sind und
Lehrstellenangebote in der Jobbörse der Agentur fanden, werden die
Adressen der Arbeitgeber nicht mitgeteilt.
Nach einem langen Telefonat der Lehrgangsleitung mit einer abwehrenden Call-Center-Mitarbeiterin der Arbeitsagentur, teilte diese unwillig mit, dass das KreisJobCenter (KJC, die zuständige Alg II Behörde) ebenfalls Einsicht in die zu den Chiffrenummern gehörigen Arbeitgeberadressen habe. Auf die Nachfrage der Lehrgangsleitung beim KJC kam die Antwort: "Selten so gelacht ... können wir nicht".
Ein Teilnehmer, der im SGB II-Bezug ist, hat darauf hin seine Bewerbungsunterlagen per e-mail an die Agentur geschickt, mit der Bitte um Weiterleitung an die entsprechenden Arbeitgeber. Die Arbeitsagentur fragte, ob er überhaupt arbeitslos gemeldet sei. Falls nicht, solle er vorbei kommen und sich arbeitslos melden.
Fazit: Die Agentur mauert auch hier und gibt unter keinen Umständen
die Adressen an Alg II-Empfänger oder Jobwechsler raus. Das würde ja
ihre Vermittlungs-Statistik kaputt machen...
Damit wird qualifizierten Menschen systematisch die Chance auf eine berufliche Eingliederung erschwert. Gleichzeitig werden den Firmen und Dienstleistern möglicherweise gerade die Bewerber vorenthalten, deren Profil gut zu den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle passen.
Eine Behörde, die sich aus Steuermitteln und Sozialabgaben
finanziert, diskriminiert einen Teil der Arbeitssuchenden, indem sie
ihre Dienstleistung nur für ihre selbstgemachten „Edel-Arbeitslosen“
bereithält.
Schlechtes Timing
Nach dem ich mich mündlich und schriftlich aus dem Leistungsbezug abgemeldet hatte, bekam ich zum ersten Mal vom KreisJobCenter ein Stellenangebot. Unter Androhung der Leistungskürzung sollte ich mich auf eine Stelle als Fallmanager beim KJC bewerben. Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft, dass die Bewerbungsfrist bereits über eine Woche abgelaufen war, bevor mein Fallmanager mir die Aufforderung zuschickte.
Dieses Stellenangebot ging mir demnach eine Woche nach der
Bewerbungsfrist zu.
Unpassende Textbausteine
Das KJC forderte schriftlich einen von mir ausgefüllten Berufsbogen
an. Sollte ich den Nachweis nicht termingerecht einreichen, wurde mir
angedroht, meinen SGB II Antrag abzulehnen. Meine Verwirrung war groß,
da mein Antrag schon vor Monaten bewilligt wurde und die Zahlungen
regelmäßig eingingen. Auf Nachfrage teilte mein Fallmanager mir mit,
dass er für sein Anliegen keinen geeigneteren Textbaustein in seinem
Programm gefunden habe.
Untätigkeit
Ein im Dezember 2004 gestellter Antrag auf Übernahme der Umgangskosten wurde zunächst abgelehnt. Für die Bearbeitung meines Widerspruchs ließ man sich bis zum Dezember des Jahres 2005 Zeit. Nach einer Rechtsauskunft ist eine Behörde verpflichtet, einen Widerspruch innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten. Wenn dies nicht geschieht, kann eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. Die Untätigkeit des KJC hatte zur Folge, dass ich bis Oktober 2005 mit 2300 € in Vorleistung trat, für einen ALG II Empfänger eine unmöglich aufzubringende Summe!
Dass mein letzter Bescheid in dieser Sache erst Ende Dezember 05
zugestellt wurde, lag unter anderem daran, dass es dem Fallmanager
unendliche Mühe bereitete, eine Gerichtsentscheidung, ohne Zuhilfenahme
von Textbausteinen, in „KJC - Deutsch“ umzusetzen.
KJC - Deutsch
Ein Beispiel aus der Rubrik Schmunzeln mit dem KJC:
„bezugnehmend auf Ihre email vom ... möchte ich Ihnen mitteilen, da
ich keinen aktuellen Lebenslauf von Ihnen habe, senden Sie bitte der
Frau ...... (personalverantwortlich beim KJC) Ihre Bewerbungsunterlagen
zu.“
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Fallmanager (aua!)
Der zugrundeliegende Lebenslauf war zwei Wochen alt. Auch in unserer
schnelllebigen Zeit wird sich der Lebenslauf eines Arbeitssuchenden in
zwei Wochen nicht grundlegend ändern. (siehe auch: Schlechtes
Timing)
Personalpolitik
Drei Bewerbungen als Fallmanager beim hiesigen KJC wurden in einem konkreten Fall jeweils nicht berücksichtigt. Die Qualifikation des Betroffenen: Unter anderem anwendungsorientierte Kenntnis des Sozialrechts, Erfolge in der Vermittlung in Arbeit und nachgewiesene Kompetenz in der Kommunikation mit Kunden. Die Kenntnisse des Bewerbers reichen weit über das vom KJC in der sogenannten „Visitenkarte“ geforderte Bewerberprofil und wahrscheinlich über die Qualifikation vieler jetziger Mitarbeiter hinaus.
Meine Erfahrungen mit Fallmanagern des KJC zeigen: Sie sind
unfreundlich, schlecht informiert und unerfahren im Coaching von
Arbeitsuchenden. Dies hat seine Ursachen auch in der undurchsichtigen
und wenig zielgerichteten Personalpolitik des Amtes.
So bekleidet nachweislich eine ehemalige Sekretärin eines
Bildungsträgers (mit einem fachfremden Studienabschluss) die Position
einer Fallmanagerin. Das Tätigkeitsfeld einer Sekretärin umfasst es,
Daten zu verwalten. Dies ist keine ausreichende Qualifikation, um
Arbeitsuchende im Sinne des SGB II zu betreuen, zu beraten und zu
vermitteln. Die Personalpolitik des KJC erweckt den Eindruck, Stellen
würden auf Grund von persönlichen oder politischen Protektionen
vergeben.
Arbeitsuchende sollen angemessen gefördert werden. Ich habe aber
immer häufiger das Gefühl, die unausgesprochene Agenda lautet, die
KJC-Kunden so zu verwalten, dass - egal wie - möglichst viele Personen
aus dem Leistungsbezug herausfallen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen ...
... zumindest für Alg II-Empfänger, die dem KJC einen Antrag auf Weihnachtsbeihilfe zusenden möchten...
Da sie einen neuen Fallmanager hatte, wollte sich eine junge Frau beim KJC informieren, an wen sie ihren Antrag schicken müsse. Anstatt eines Namens bekam sie die Auskunft, dass sie sich „die Briefmarke sparen“ könne, da es keine Weihnachtsbeihilfe gäbe.
Vielleicht wollten sich die Mitarbeiter des KJC Arbeit ersparen? Von einem Mitarbeiter einer Behörde erwarte ich eine korrekte Auskunft! Neben der Information, dass eine Weihnachtsbeihilfe im SGB II nicht vorgesehen ist, fehlte der Hinweis, dass sie selbstverständlich beantragt werden kann sowie der Name des zuständigen Fallmanagers.
Es muss jedem Bürger unbenommen bleiben, einen Antrag zu
stellen!
Wird der Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit des Widerspruchs.
Sollte dieser ebenfalls abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit der
Klage.
In vielen Bescheiden des KJC ist zu lesen, dass im SGB II keine spezielle Norm existiert, die eine Bewilligung von Leistungen vorsieht und die Bedarfe somit durch die Regelleistung abgedeckt seien.
Es kann ja wohl nicht angehen, dass sämtliche Bedarfe, deren
Berücksichtigung der Gesetzgeber im SGB II einfach vergessen hat, aus
dem Regelsatz zu bestreiten sind! Diese Meinung teilen viele, was durch
die Klagewelle nach Hartz IV bestätigt wird. Gerade deshalb betrachte
ich die Auskunft, dass man sich „die Briefmarke sparen“ könne,
als Pflichtverletzung!
Kunden bilden KJC-Mitarbeiter fort
Seit Januar 2005 bekomme ich Anfragen und Aufforderungen des KJC, die weder mit der jeweils aktuellen Gesetzeslage, noch mit dem Datenschutz vereinbar sind. Darüber hinaus bekam ich mehrmals falsche Bescheide über Leistungen, bzw. Bescheide nach völlig irrelevanten Paragraphen, gegen die ich erfolgreich Widerspruch einlegte. Ich muss also ständig die Fehler der Mitarbeiter des KJC korrigieren.
Da ich kein Einzelfall bin und in ständigem Austausch mit anderen
Betroffenen stehe, frage ich mich in diesem Zusammenhang, ob die
Kundschaft des KJC für die Fortbildung dessen Mitarbeiter zuständig
ist. In der freien Wirtschaft kann man sich eine solche Schlamperei
nicht erlauben.
Sozialversicherung
Mein Fallmanager teilte mir auf meine Ankündigung, dass ich mich aus dem Leistungsbezug abmelden werde, mit, dass das KJC keine Möglichkeit habe, überzahlte Sozialversicherungsbeiträge zurückzufordern. In einem Schreiben werde ich vom KJC aufgefordert, nun selbst die Sozialversicherungsbeiträge für diesen Monat zurückzuzahlen, obwohl das KJC mich noch gar nicht bei der Krankenkasse abgemeldet hatte!
Um mich über das Prozedere der Rückzahlung zu informieren, telefonierte ich mit Angestellten der Sozialversicherungsträger. Hier die Reaktionen als Zitate:
„So was Absurdes! Ich weiß auch nicht, wen die da einstellen
(gemeint ist das KJC). Andauernd rufen die an und fragen Unmögliches!
Das kann ja wohl nicht angehen, was da abgeht. Die sollen endlich mal
die gesetzlichen Vorschriften lernen ... die muss eigentlich jeder
Mitarbeiter des KJC kennen. Wir sind doch nicht dazu da die
fortzubilden“
(Krankenkasse)
„Hab selten so herzlich gelacht! So ein Anliegen ist mir ja noch
nie untergekommen. Der Versicherte kann kein Geld zurück fordern, das
er nie gezahlt hat. Das sollen die mal schön selber machen“
(BfA).