Warmwasser für 32,94 Euro pro Monat
Kassel als Modellstadt für pauschalisierten Mangel hat natürlich eine Regelung für den Abzug der Kosten für Warmwasseraufbereitung - mit 900 % Schönwetter-Ermessen.
In Kassel werden 15 % für die Warmwasser-Aufbereitung gerechnet. Je nach
Sachbearbeiter sind dies 15 % der Heizkosten (3,75€) oder 15 % der Warmmiete
(hier 31,94€). Raus ist dabei noch nicht, ob man das Amt wegen
unwirtschaftlichen Verhaltens verklagen kann. Auf eine Entscheidung warten
wir noch.
Weitere Informationen zu Kosten der
Unterkunft in Kassel.
Hintergrund: Die Miete und die Nebenkosten sind Kosten der Unterkunft, die getrennt vom Regelsatz gezahlt werden. Nur die „Kosten der Warmwasseraufbereitung“ müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden. Bei Personen mit Elektro-Boiler ist das kein Problem, sie Zahlen ihre Stromrechnung extra.
Der Normalfall ist jedoch, daß die Warmwasser-Aufbereitung in den
Heizkosten enthalten ist und dort wieder herausgerechnet wird.
Bundeseinheitliche Regelungen hierzu gibt es nicht, jede Kommune schätzt
anders.
Schon von Hartz IV war Kassel ein großer Modellversuch für Pauschalierung von Bedarfen. Die Folgen 2001 waren u.a. 300 fristlose Kündigungen (siehe BAG-SHI 2002: „Pauschalierung - Eine erste Dokumentation und zugleich eine Handlungshilfe“).