Willkomen im Alg II-Club!
Grevenbroich, 20.01.2006 - Hallo, ich möchte Euch allen meine allerersten Erfahrungen als Hartz-IV-Opfer mitteilen:
Hallo, ich möchte Euch allen meine allerersten Erfahrungen als Hartz-IV-Opfer mitteilen:
Meine Familie (46, 21 und 17 J.) und ich (knapp 52 J.) sind seit dem 18.01.2006 "Hartz-IV-Opfer". Ich bin seit knapp 4 Jahren arbeitslos und als Mobbingopfer schwer krank und seit langem arbeitsunfähig. [...] Ich habe mit meiner Gattin gestern (19.01.2006) bei der ARGE Grevenbroich (Kreis Neuss; mittlerer Niederrein) vorgesprochen, aber bereits am 18.01.2006 als "Neukunde" telefonisch einen Antrag auf Alg II gestellt.
Die Empfangsdame, Frau M., bedeutete uns gleich zu Beginn, daß sie nur den 19.01.2006 als Beginn unseres AlG II akzeptieren könne. Meinen Einwand, daß die Möglichkeit der telefonischen Vorabbeantragung zwecks Fristwahrung ausdrücklich vorgesehen ist (einmal im Schreiben der AA Grevenbroich, in welchem mir das Ende des AlG I bescheinigt wird, und auf der Seite 4 des Leitfadens der BA "Grundsicherung für Arbeitssuchende/ Alg Sozialgeld") tat man als Kokolores ab, an den man sich in der ARGE nicht halten müsse und würde. Ich erklärte der Dame, daß dieser "Kokolores für mich als deutschen Staatsbürger rechtlich bindend sei.
Meine Gattin wurde dann sogleich angepflaumt, warum sie noch nicht längst arbeite. Meine Antwort: "Weil sie fast 22 Jahre lang dem deutschen Staate zwei Steuer- und Beitragszahler großgezogen hat!!" Überflüssig zu erwähnen, daß niemand auf eine 46j. Hausfrau wartet, die nach dem Abitur 1978 eine Industriekaufmannslehre absolviert hat, seit der Geburt der ältesten Tochter (1984) nie mehr berufstätig war und über keinerlei EDV-Kenntnisse verfügt...
Gleich drauf wurde meine Gattin einer strengen Belehrung bezüglich ihrer Pflichten in Sachen "Arbeitssuche" unterzogen: Monatlich mindestens 5 Bewerbungen seien nachzuweisen! Und die Argumentation "Stelle war schon vergeben" bedeute soviel wie "zu spät beworben" und führe zur Streichung der Stütze.
Dann erklärte Frau M. das von uns für € 750,00 mtl. gemietete EFH (Fertigbungalow von 1965 in einfachster Ausstattung/4 Zi., 100m²) als viel zu groß und zu teuer ("Da müssen Sie 'raus!") und bedeutete uns, daß wir max. € 466,00 Zuschuß bekämen. Auch hier ist die Erwähnung müßig, daß eine Vergleichswohnung für 4 Erwachsene kaum für unsere derzeitige Miete zu haben ist, da Grevenbroich mietpreismäßig dem teuren Düsseldorf zuzurechnen ist!
Das "Bonbon" zum Ganzen war dann die Aufforderung an uns, die Kontoauszüge der letzten 6 Monate zum Antrag beizulegen.
Als ich ihr dann mit einigen Detailkenntnissen ("Sie kennen die Bestimmungen ja besser als ich!") aufwartete, warf sie mir die Antragsformulare hin und bemerkte: "Da Sie sich so gut auskennen, dürfen Sie den Antrag alleine ausfüllen; ansonsten hätten wir das hier zusammen direkt in den Computer eingegeben!"
Frau M. weiß nicht, welch riesigen Gefallen sie uns damit getan hat: Erst beim Durchstöbern des Internets und u.a. Eures Forums stießen wir auf Unmengen wichtiger Tips und Vorsichtsmaßnahmen!!!
Sie weiß aber sicherlich auch nicht, daß sie nicht den Hauch einer Ahnung von dem hat, was sie so alles von sich gibt...
Fazit: In allerfeinster reichsdeutscher Nazi-Manier werden wir a priori als Sozialschmarotzer, Betrüger, Drückeberger und Abzocker deklariert, die nach bereits ausgiebig angeprangerter "deutscher Mitnahmementalität" dem Staat auf der Tasche liegen und die ARGE-Beamten mitten in ihren Übergangsschwierigkeiten vom Winterschlaf zur Frühjahrsmüdigkeit lästig fallen.
(Diesen Beitrag dürft Ihr gerne im Forum veröffentlichen!)
W. B., Grevenbroich