You are here: Home Meldungen und Kurzinfos Der ganz normale Arbeitslosengeld II Wahnsinn Neulich auf dem Amt - Gedächtnisprotokoll einer Alg-II-Antragstellerin
Document Actions

Neulich auf dem Amt - Gedächtnisprotokoll einer Alg-II-Antragstellerin

by Frank Jäger last modified 10.10.2005 21:39

Gespräch in einem Jobcenter im Norden, im September, ca. 8.30 bis 10.00 Uhr, GesprächsteilnehmerInnen: Sachbearbeiter Herr A, Sachbearbeiterin Frau B, Antragstellerin (Ant)

Nach einer freundlichen Begrüßung im Zimmer von Herrn A eröffnete ich (Ant) mein Anliegen: „Ich möchte einen Antrag auf ALG II stellen.“

Herr A fragt nach dem Grund dafür und ich gab ihm Auskunft: „Ich bin im Sommer mit dem Studium fertig geworden und hab` nun eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni in Stadt C, das ist aber nur eine Viertel Stelle und die 300 €, die ich damit verdiene, reichen mir zum Leben nicht aus.“

Nach Überreichen meiner Antragsunterlagen fragte Herr A zunächst nach meinen Wohnverhältnissen (Durchsicht des Mitvertrages und der Nebenkostenaufstellung), und schloss die Frage an, ob ich mit dem Vermieter in eheähnlicher Beziehung stehen würde, wo ich zuvor gewohnt habe und warum ich umgezogen sei (wohlgemerkt: mein Umzug lag mehrere Monate zurück!). Dann seine Frage:

„Warum haben Sie keinen Antrag auf Wohngeld gestellt?“

Von mir (Ant) großes Erstaunen, dass ich das hätte tun müssen. Dann folgte die Belehrung durch Herrn A, dass ALG II nur eine nachrangige Leistung ist, dass ich – gerade wenn ich selbst Einkommen beziehe – erst mal Wohngeld beantragen müsse.

Auf meine Nachfrage, warum mir sein Kollege, der mir eine Woche zuvor das Antragsformular ausgehändigt hatte, dies nicht schon mitgeteilt hätte, begründete A dies mit der Umstellung der Abteilungen und der unterschiedlichen Sichtweise der Zuständigkeiten zwischen kommunalem Träger, Agentur für Arbeit und Jobcenter.

Dann wies er mich darauf hin, dass, bevor er den Antrag annehmen würde, erst mal ein sog. „6-Augen-Gespräch“ mit mir, ihm und seiner Kollegin B aus dem Nachbarzimmer stattfinden würde, um zu prüfen, ob nicht derzeit eine geeignete Arbeitsmöglichkeit für mich vorhanden sei, dann könne er sich die Antragsannahme des ALG II-Antrages sparen.

Frau B. kam in das Büro von A zum Gespräch hinzu und fragte nach meiner derzeitigen Stelle, dem Verdienst und anderen Dingen, an die ich mich nicht mehr detailliert erinnere (u.a. ging es aber um Eigenbemühungen, die ich u.a. dadurch belegen konnte, dass ich schon seit mehr als drei Monaten offiziell arbeitssuchend gemeldet bin und ein Bewerberprofil bei der Agentur für Arbeit vorhanden ist). In ihrem eigenen Büro nahm sie meine Daten auf und fragte mich (durch die Tür), ob ich mobil sei (meine Antwort: ja) und ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorlägen (meine Antwort: ja). Daraufhin fragte sie nach Art der Beeinträchtigung und einem Nachweis darüber. Ich legte ihr den gültigen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes vor und nahm in ihrem Büro Platz. Frau B ließ sich von mir das Krankheitsbild und die damit einhergehenden körperlichen Beeinträchtigungen beschreiben. Nachdem sie überzeugt war, dass auch eine Teilzeitstelle im Service-Bereich nicht für mich geeignet sei, versuchte sie andere Tätigkeiten, die meinem Bewerberprofil entsprachen und meine körperlichen Einschränkungen berücksichtigten zu finden (u.a. Dozententätigkeit, Mediengestalter, Graphiker, Archive, Museen). Leider erfolglos.

Nach der Mitteilung an Herrn A, dass ich derzeit nicht in eine freie Stelle vermittelt werden könnte, nahm Herr A die Überprüfung meines ALG II-Antrages wieder auf, zumal er in der Zwischenzeit festgestellt hatte, dass ich eine „Versorgungslücke“ von ca. 270 € hätte, die das Wohngeld allein nicht ausfüllen würde.

Er forderte mich auf, die im ALG II-Antrag fehlenden Angaben zu den unterhaltspflichtigen Personen außerhalb der Hausgemeinschaft nachzutragen und reichte mir dazu den Antrag und einen Kugelschreiber. Als ich anmerkte, dass meine Mutter (andere Personen kamen nicht in Frage, weil nicht vorhanden), schon seit langem nicht mehr für mich unterhaltspflichtig sei und ich daher diesen Teil des Fragebogens nicht ausgefüllt hätte, belehrte Herr A mich darüber, dass laut SGB II Eltern und Kinder zu jeder Zeit in Notlagen für einander unterhaltspflichtig wären, beispielsweise wenn die Eltern sich im Alter nicht mehr selbst versorgen könnten und pflegebedürftig wären. Für solche zukünftig möglich eintretenden Fälle müssten die Daten erhoben werden, da das Amt dann sofort die Unterhaltspflichtigkeit prüfen könne. Nach dieser Belehrung füllte ich den entsprechenden Formularteil aus.

Herr A fragte weiterhin nach dem Zusatzblatt 3 für Vermögen. Ich erklärte, dass ich es nicht ausgefüllt hatte, da ich im Hauptformular ja angekreuzt hätte, dass ich kein Vermögen (über 4850 €) besäße und im Hauptantrag geschrieben stehe, dass man Zusatzblatt 3 dann ausfüllen solle, wenn man Vermögen habe. Herr A gestand mir zu, dass dies wohl eine logische Schlussfolgerung sei, belehrte mich aber darüber, dass das Zusatzblatt 3 in jedem Fall ausgefüllt werden müsse, da es detaillierter nach Vermögen fragen würde, dass man alle einzelnen Fragen dort mit seiner Unterschrift bestätige. Meinen Einwand, dass ich ja schon das Hauptformular unterschrieben hätte, ließ er nicht gelten. Ich versuchte einen – misslungenen – Scherz, dass ich dann ja auch alle anderen Zusatzblätter über Kinder und so weiter ausfüllen könne, obwohl ich keine Kinder habe. Herr A druckte mir das Zusatzblatt 3 aus seinem Computer auf und forderte mich auf es „eben mal auszufüllen“ während er von meinen mitgebrachten Originalunterlagen Kopien machen wollte. Als er gerade aus dem Zimmer gehen wollte, war ich bei der Frage nach dem aktuellen Kontostand meines Girokontos angelangt. Da Herr A den von mir mitgebrachten Kontoauszug in seinen Händen hielt, bat ich ihn, mir den Betrag zu nennen. Herr A las: „3222,33 Euro – und DAMIT stellen sie einen Antrag auf ALG II?!“ Ich fragte – etwas pikiert – nach, was das den damit zu tun hätte, schließlich würde ich mit diesem Betrag den Freibetrag von 4850 Euro ja noch nicht mal erreichen. Herr A erwiderte: „Andere haben da ein Minus vor“ wenn sie einen ALG-II-Antrag stellten und wüssten überhaupt nicht, wie sie sich etwas zu Essen kaufen sollten. Ich fragte Herrn A, nach dem Grund seines Kommentars und danach, ob er etwa meine Bedürftigkeit in Frage stellen wolle. Herr A wiegelte ab und verließ das Büro, um meine Unterlagen zu kopieren.

Bevor ich ging, habe ich Herrn A ein weiteres Mal auf seinen Kommentar zu meinem Kontostand angesprochen. Herr A bestritt, jemals meine Bedürftigkeit in Frage gestellt haben zu wollen. Auf die Frage, warum er überhaupt meinen Kontostand in derartiger Weise kommentiert habe, erklärte Herr A, er habe diesen Betrag so überrascht erwähnt, weil er damit ausdrücken wollte, wie gut ich es doch eigentlich habe, noch so ein finanzielles Polster zu haben. Auf meine Frage, ob das irgendwie relevant für die Antragstellung wäre, sagte er, für ihn habe das nur die Bedeutung, dass er meinen Antrag nicht vorrangig bearbeiten müsse, weil ich ja nicht in akuter finanzieller Not sei. Herr A entschuldigte sich für seine Bemerkung, falls ich (!) diese falsch verstanden haben sollte.


Anmerkung des Kampagnen-Teams: Sicherlich keine Ausnahme sondern eher Regel sind die eigenwilligen Interpretation des Gesetzes durch MitarbeiterInnen der Alg-II-Behörde und die entwürdigende Rolle des Bittstellers, in die Leistungsberechtigte gedrängt werden.

Newsletter

   [Archiv]

Unterstützer werden ...
Der ganz normale Alg-II-Wahnsinn

Was alles passiert können Sie im ganz normalen Alg-II-Wahnsinn nachlesen.

Bundesweite Adressen

Verzeichnisse mit Initiativen und Beratungsstellen