Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV am 21.02.2006 gescheitert
Die von Gerd Flegel eingereichte Verfassungsbeschwerde war die nach unserer Kenntnis einzige aussichtsreiche Beschwerde, die vom BVerfG zugelassen wurde.
Leider nicht brandakktuell, aber wichtig!
Informationen zum Verfahren auf der Seite von Gerd Felgel
unter
www.flegel-g.de/index-verfassungsklage.html
Anmerkung: Widersprüchsverfahren aufgrund der Verfassungswidrigkeit von Hartz IV, in denen vom Weg des § 90 Absatz 2 Satz 2 BVerfGG Gebrauch gemacht wurde (Aussetzung der Entscheidung bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt), können zurückgezogen werden bzw. sie werden von der Widerspruchsstelle eingestellt, wenn der Widerspruch nicht aufrecht erhalten wird. Ein entsprechendes Verfahren ist derzeit kaum erfolgversprechend, dafür aber sehr aufwendig. Wir raten davon ab.