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Vor Hausbesuchen wird gewarnt!

by Frank Jäger last modified 11.10.2005 13:43

Informationsblatt der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg. Entnommen der quer August/September 2005.

Wer Alg II bezieht, muss seit Neuestem täglich damit rechnen, dass Außendienstmitarbeiter der ARGE an die Tür klopfen.
Insbesondere Menschen, die in Wohngemeinschaft mit anderen leben, werden z. Zt. bevorzugt heimgesucht. Oft auch schon bei purer Neuantragstellung - ohne jedes weitere ‚Verdachtsmoment‘.

Oft und rechtswidrig ohne vorherige Anmeldung und ohne Grund.

Mit dem Artikel 13 des Grundgesetzes wird die Unverletzlichkeit der Wohnung in besonders hohem Maße geschützt. Durch Außenermittlungen gelangen auch „Erkenntnisse“ an die Behörde, die unerheblich für die Leistungsgewährung sind. Hausbesuche dürfen auf keinen Fall routinemäßig oder zu Ausforschungszwecken durchgeführt werden. Wer sich gegen einen überraschenden Hausbesuch wehrt, dem darf dann nicht die Leistung verwehrt oder eingestellt werden. Dazu ist das Amt erst bei einem konkreten Verdacht des Leistungsmissbrauchs berechtigt. Kann der Sachverhalt auch durch ein Schreiben, ein Gespräch im Amt geklärt werden oder kann die Behörde auf anderem Wege an notwendige Angaben gelangen (z. B. durch einen Blick in das Melderegister), dann sind diese Maßnahmen einer Vor-Ort-Ermittlung vorzuziehen. Auch die immer wieder durchgeführte Befragung der Nachbarn (oder Chefs oder Erzieherinnen in den Kitas u.a.m.) unterliegt eng gezogenen Grenzen. Nur wenn sich die Schnüffler als Behördenmitarbeiter ausweisen, den Betroffenen selbst zu fragen ein unverhältnismäßiger Aufwand wäre und wenn keine überwiegend schutzwürdigen Interessen des Betroffenen dadurch beeinträchtigt werden, kann eine Ermittlung bei Dritten zulässig sein.

Die Außendienstmitarbeiter müssen sich anmelden, einen Termin vereinbaren, den Grund der Hausinspektion nennen. Und das alles schriftlich!

Und wenn sie da sind:

  • Bevor Ihr die Schnüffler in die Wohnung lasst, besteht darauf, dass sie sich ausweisen.
  • Nur die Räume die man als Bezieherln von Alg II selbst bewohnt sind dem Hauspersonal der ARGE zugänglich zu machen. In den Räumen der MitbewohnerInnen haben sie nichts zu suchen!
  • Ladet Euch zu dem Termin FreundInnen als Zeugen ein, die können das Geschehen emotionsloser als ihr selbst beobachten.
  • Notiert Euch Namen und Fahrzeugkennzeichen der Mitarbeiter,
  • fertigt ein Protokoll des Besuches an,
  • berichtet im Freundeskreis und den unabhängigen Beratungsstellen über den Besuch.
  • schließt Euch mit anderen Betroffenen zusammen,
  • tauscht Eure Erfahrungen aus,
  • wehrt Euch und

laßt Euch nicht einschüchtern!

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