Verordnung zum Grundsicherungsdatenabgleich schließt „Überwachungslücke“ beim Alg II
Unter der Überschrift „Dem Leistungsmissbrauch keine Chance“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bekannt gegeben, dass der im April in Kraft getretene automatische Datenabgleich nun auch bei Alg-II-BezieherInnen möglich ist. Die am 8. Juli vom Bundesrat verabschiedete Verordnung, schafft für Behörden die gesetzliche Grundlage einen umfassenden Abgleich von Stammdaten der Sozialversicherungs- und Sozialleistungsträger sowie der Finanzämter (Kontenstammdaten sind hier mit eingeschlossen). Beim Alg II war dies bislang nicht geregelt. Pressemitteilung des BMWA vom 08.07.2005.
Dem Leistungsmissbrauch keine Chance
Bundesrat stimmt Verordnung zum Grundsicherungsdatenabgleich zu
Berlin, 8. Juli 2005
Der Bundesrat hat heute der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
zu erlassenden Verordnung zur Regelung des Grundsicherungsdatenabgleichs
zugestimmt.
Die Verordnung dient der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. Ab jetzt können Angaben, die Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Hilfebedürftigkeit gemacht haben, automatisch mit den Daten anderer Behörden abgeglichen werden.
Auf diese Weise können Fälle aufgedeckt werden, in denen eine versicherungspflichtige Tätigkeit, Leistungen der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung, Leistungen der Sozialhilfe oder zu berücksichtigendes Vermögen verschwiegen wurden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement: "Wer Arbeitslosengeld II beantragt, muss dies selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen mit korrekten Angaben tun. Und klar sollte allüberall sein: Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt."
Pressemitteilung des BMWA