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Alg II Bescheide – oft fehlerhaft und völlig undurchschaubar

by Frank Jäger last modified 18.01.2005 15:41

Auszug aus dem BAG-SHI Rundbrief Extra 2004-14 vom 06.12.2004

In den letzten Tagen häufen sich Meldungen über fehlerhafte Bescheide und nicht nachvollziehbar dargelegte Berechnung der Leistung. Bei den Kosten der Unterkunft (KdU) fehlen Angaben über die Bemessung von herausgerechneten Bestandteilen meist völlig. Das kann aber nicht generalisiert werden. Hier wird nach unserer Kenntnis mit unterschiedlichen Textbausteinen im Bescheid gearbeitet. In einem Fall aus Saalfeld-Rudolstadt wurde z.B. angegeben, dass die Heizkosten auf 0,80 Euro pro Quadratmeter des angemessenen Wohnraums begrenzt seien. Die tatsächlichen Heizkosten wurden in diesem Fall nicht übernommen. Eine 6-monatige Frist zur Reduzierung der Kosten auf das angemessene Maß wurde nicht gewährt. In den anderen uns vorliegenden Bescheiden wurde die Bemessung der KdU überhaupt nicht dargelegt, obwohl auch hier in den meisten Fällen nicht die tatsächlichen Kosten bewilligt wurden.

Einer Rückmeldung der Arbeitslosenselbsthilfe Alzey-Worms zufolge, werden im Arbeitsamtbezirk Mainz offenbar durchgängig nur die für angemessen gehaltenen KdU berücksichtigt. Dort werden weder Umzugsfristen eingeräumt noch Besonderheiten des Einzelfalls geprüft. Eigenheimbesitzern wurde es verwehrt, den Erhaltungsaufwand ihres Hauses im Alg II-Antrag auszuweisen. In Einzelfällen wurde auch Bereinigung des Einkommens um vorrangige Unterhaltspflichten, etwa gegenüber außerhalb des Haushalts wohnenden Kindern, verwehrt. Die Betroffenen sollen den Euro quasi doppelt ausgeben, für die Kinder und für den Partner in der eheähnlichen Gemeinschaft.

Widerspruch einlegen!

Weitere aus bundesweiten Rückmeldungen bekannt gewordene Fehlerquellen in den Bescheiden sind die Bereinigung und Berechnung von Einkommen und die Anrechnung eines zu hohen Kindergeldbetrages auf die Leistung. Da alle Bescheide, die wir bislang gesehen haben, nicht hinreichend begründet sind, haben wir einen Musterwiderspruch formuliert und unter http://www.alg-2.info/hilfe/widersprueche/widerspruch_02 auf die Kampagnenseite gestellt.

Aus dem Widerspruch: „[...] Der Bescheid verstößt gegen § 35 Abs. 1 SGB X, da in der Bemessung
- der Höhe der gewährten Leistungen für Unterkunft und Heizung
- der auf die Leistung anzurechnenden Einkommen
- _______________________________________________________
sonstige nicht nachvollziehbare Bemessungsgrößen

(zutreffendes ankreuzen)

die „wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe [...], die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben“ nicht mitgeteilt werden.
[...]

Wir empfehlen allein schon aufgrund der fehlenden Begründung massenhaft Widerspruch gegen Alg II-Bescheide einzulegen, damit die BA schnellstmöglichst dazu gezwungen wird, dieses unzulässige Verfahren einzustellen.

Widerspruchsfrist:

Zum Beginn der Widerspruchsfrist (lt. Angaben der BA am 01.01.2004, siehe dazu auch nachfolgende Meldung aus dem „Heise Newsticker“) haben wir ebenfalls unterschiedliche Angaben in den Bescheiden gefunden. Die Mehrzahl der Bescheide benennt den 01.01.2005 als Beginn der Widerspruchsfrist. Lediglich in zwei Fällen stand ohne nähere Konkretisierung der Textbaustein: „Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben...

Dokumentation


Wir möchten die Fehler, Unklarheiten, Besonderheiten etc. im Zusammenhang mit den Alg II-Bescheiden auch weiterhin dokumentieren und darüber berichten.

Hier sind wir auf Eure/Ihre Mithilfe angewiesen: Bitte teilt/teilen Sie uns solche Fälle mit, damit wir sie auf unserer homepage veröffentlichen und somit belegen können, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Die Bundesagentur für Arbeit spielt solche Fälle immer wieder herunter. Wir haben dagegen den Eindruck gewonnen, dass sich mit dem Alg II bundesweit eine Praxis der Leistungsgewährung und -bewilligung etabliert, die mit gesetzlichen Vorgaben und rechtstaatlichen Standards nicht mehr viel gemein hat.

Die Anschriften bitte per email an info@bag-shi.de. Bitte eine schnelle Kontaktmöglichkeit (z.B. Telefon) benennen, falls wir Nachweise zu bestimmten Fällen anfordern müssen.

Vielen Dank!

Dazu  die folgende Meldung vom 02.12.2004, Heise Newsticker: http://www.heise.de/newsticker/meldung/53856

Der BAG-SHI E-Mail-Rundbrief Extra kann mit einer mail an rundbrief@bag-shi.de aboniert werden

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