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Die Angabe von Telefonnummer und E-mail-Adresse ist freiwillig!

by Frank Jäger last modified 25.01.2006 17:45

Musterantrag auf Löschung der bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten

Name......................................................
Straße.....................................................
PLZ/Ort....................................................
Kd.-Nr......................................................

 

An die
Agentur für Arbeit .............................................
Straße ..............................................................
PLZ/Ort .............................................................

 

........................................., den ...........................

 

Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II die Datenerhebung beanstandet und u.a. festgestellt:

Telefon- und E-mail-Angaben sind nicht notwendig (sondern freiwillig).

Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner Telefon- und E-mail-Angaben. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich. Eine weitere Speicherung und Verwendung dieser Angaben verstößt damit gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich einen entsprechenden Nachweis.

 

Mit freundlichen Grüßen


...........................

(Unterschrift)

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