Hartz IV – SozialhilfebezieherInnen sind Verlierer, nicht Gewinner!
Eine Information zur Informationskampagne der Bundesregierung *)
Umfassende Datenerhebung dient auch dazu, Anträge abzulehnen oder Leistungen zu verringern.
Es gibt nur eine Antwort auf ALG II: zusammenschließen und gemeinsam Rechte durchsetzen!!
Zehntausende Menschen gehen seit Wochen montags auf die Straße und verlangen die Rücknahme der Hartz-Gesetze. Die Regierungsparteien behaupten, wer sich grundsätzlich gegen die Hartz-Gesetze ausspreche, falle den SozialhilfebezieherInnen in den Rücken. Die wären nämlich die Gewinner von Hartz IV. Mit dieser Propaganda-Lüge wollen sie die Kräfte spalten, die gegen Hartz IV kämpfen.
Mehr Geld für erwerbsfähige SozialhilfebezieherInnen?
Die Regelleistung im neuen Arbeitslosengeld II (ALG II) für einen Alleinstehenden beträgt 345 €. Sie ist höher als der jetzige Regelsatz von z.B. 297 € in Hessen.
Aber: Fast alle einmaligen Beihilfen für Kleidung, Möbel, Hausrat usw., die jetzt noch zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden, sind ab 2005 mit der Differenz von 48 € mtl. pauschal abgedeckt. Ab 2005 sollen Arbeitslose z.B. 43 Cent im Monat für einen Kleiderschrank, 41 Cent monatlich für Bettwäsche und zahllose andere Centbeträge für die übrigen einmaligen Beihilfen „ansparen“. Das ist völlig lebensfremd. Über die Pauschale hinausgehende einmalige Beihilfen, heute noch üblich, werden ab 1.1.2005 ausgeschlossen. Die Pauschalisierung einmaliger Beihilfen ist insgesamt also eine Kürzung.
Für 7 bis 13-jährige Kinder von Arbeitslosen wird die Regelleistung 207 € betragen.
Heute werden 193 € plus durchschnittlich 35 € im Monat an einmaligen Beihilfen gezahlt.
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 276 € statt wie bisher 267 € plus einmalige Beihilfen von etwa 50 € mtl.. Sind Kinder, die weniger bekommen, Gewinner?
Kürzungen bei Unterkunftskosten
Arbeitslosen und ihren Familien werden die tatsächlichen Miet- und Heizkosten ein halbes Jahr gezahlt. Danach zahlen die Kommunen in der Regel nur noch die Unterkunftskosten, die sie für angemessen halten. Sie drücken seit langem die „Angemessenheit“ nach unten, obwohl preiswerte Wohnungen immer schwerer zu finden sind. In Mannheim z.B. hält das Sozialamt bei einem Alleinstehenden nur noch rd. 190 € Kaltmiete für angemessen, in Kassel 235 €. Wenn die Miete nicht mehr voll bezahlt wird, muss die Differenz aus der Regelleistung von 345 € gezahlt werden. Wer das nicht kann, dem drohen Mietrückstände und Räumung. Wo sind die Gewinner?
Einbeziehung in die Krankenversicherung
Stimmt, aber dafür wird der Bedarf nicht mehr voll bezahlt. Für alles, was die Kasse nicht zahlt, müssen ab 2005 bis zu 2% vom ALG II aufgebracht werden. Bei 600 € ALG II mtl. fallen 12 € als „Eigenanteil“ an, eine Kürzung des alten Regelsatzes von 297 € um mindestens 4%. Gewinnen durch Kürzungen?
Einbeziehung in die Rentenversicherung = Armutsrenten
Ab 1.1.2005 sind erwerbsfähige SozialhilfebezieherInnen auf der Basis eines Einkommens von 400 € rentenversichert. Pro Jahr Arbeitslosigkeit ergibt das eine Rente von 2,64 €.
So behandelt man Gewinner?
Dürfen SozialhilfebezieherInnen vom Arbeitseinkommen mehr behalten?
Die meisten Langzeitarbeitslosen finden nur noch geringfügige Beschäftigungen. Hier wird der Freibetrag massiv gesenkt. Bei einem 400 Euro- Job z.B. dürfen SozialhilfebezieherInnen über 60 € weniger behalten als heute.
200.000 SozialhilfebezieherInnen arbeiten heute sozialversicherungspflichtig. Das wird abgeschafft und u.a. durch billigere Ein-Euro-Jobs ersetzt.
Nur bei Stellen über 565 € netto erhöht sich der Freibetrag. Dann ist der erhöhte Freibetrag wie ein staatlicher Lohnzuschuss, der es dem Kapital ermöglicht, Löhne für Vollzeitstellen zu senken.
Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit
SozialhilfebezieherInnen werden nur gefördert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer anschließenden Stelle auf dem Ersten Arbeitsmarkt bei 70% liegt. Das ist bei ihnen meist nicht der Fall. Man hat sie abgeschrieben. Ein-Euro-Jobs gelten als Eingliederung, obwohl sie Ausgliederung bedeuten. Die Eingliederungsmaßnahmen konzentrieren sich auf Arbeitslosengeld I - Bezieher.
Bessere Förderung?
Alle ALG II-Empfänger müssen „Eingliederungsvereinbarungen“ abschließen. Weigern sie sich oder erfüllen sie die Vorgaben der Fallmanager nicht (z.B. 30 Bewerbungen im Monat, Suche nach einer Tagesmutter, unbezahltes Praktikum usw.), wird das ALG um 30% gekürzt. Hier entstehen ungeahnte Möglichkeiten, Arbeitslose aus dem Bezug zu drängen.
Insbesondere Jugendliche unter 25 Jahren müssen ab 2005 alle Maßnahmen zur „Eingliederung in Arbeit“ annehmen, auch Praktika. Andernfalls wird die Regelleistung komplett gestrichen. In Mannheim und Köln sind mehr als die Hälfte der Jugendlichen, die mit dieser Art Förderung konfrontiert wurden, aus der Sozialhilfe „ausgeschieden“ worden.
Eine Behörde statt vorher zwei – Entbürokratisierung?
Ab 2005 gibt es für Langzeitarbeitslose nur noch eine Behörde. Der Verschiebebahnhof existiert aber weiter. Das neue Jobcenter hat das Interesse, nicht vermittelbare Langzeitarbeitslose in die Sozialhilfe zu verschieben, indem sie für erwerbsunfähig erklärt werden. ALG II hat jetzt zwei Kostenträger, nicht mehr einen. Der Bund zahlt die Regelleistung, die Kommunen zahlen Unterkunftskosten und Eingliederungsmaßnahmen. Beide aber wollen Kosten für Arbeitslose senken. Sie haben sich mit Hartz IV die Instrumente dafür geschaffen, Arbeitslose schneller aus dem Bezug zu drängen als je zuvor.
SozialhilfebezieherInnen haben höhere Vermögensfreibeträge
Das stimmt. Aber die heutigen SozialhilfebezieherInnen haben nichts davon. Sie sind schon enteignet. Für die Zukunft werden höhere Vermögensfreibeträge zugestanden, damit die Kürzungen bei ALG II eher aus Reserven ausgeglichen und Rentenkürzungen eher privat aufgestockt werden können.
Autos bis zum Wert von 5.000€ sollen ab 2005 angemessen sein. Aber: Wie sollen Langzeitarbeitslose vom gekürzten ALG II ein Auto finanzieren? Wenn Autobesitzer nicht nachweisen können, dass sie die KFZ-Unterhaltskosten wirklich tragen können, droht ihnen eine 30%-Leistungskürzung wegen unwirtschaftlichem Verhalten.
Gewinner ist das Kapital, nicht die SozialhilfebezieherInnen
Ziel der Regierung ist die Senkung von Arbeitslosenlosenunterstützungen und Sozialhilfe, damit mit Hilfe von Arbeitslosen die Löhne gesenkt werden können. Noch 2003 trat Clement deshalb für die Senkung der Sozialhilfe um 20 bis 30% ein. (FR 5.3.2004) So wollen es die Arbeitgeberverbände. Auch die SozialhilfebezieherInnen sind die Verlierer von Hartz IV.
Das Kapital ist der einzige Gewinner der Gesetze, die nach dem VW-Vorstand und IG-Metall-Mitglied Hartz benannt sind. Damit es die Gewinne durch die Umsetzung der Hartz- Gesetze endlich einfahren kann, ist jede Lüge erlaubt.
Weg mit den Hartz-Gesetzen! Mindesteinkommen für alle Erwerbslosen,
deutlich oberhalb der Sozialhilfe!
*) Quelle: Flugblatt des Rhein-Main-Bündnisses gegen Sozialabbau und
Billiglöhne, http://www.rhein-main-buendnis.de
Kampagne „Vorsicht!Arbeitslosengeld II“ der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V.
(BAG-SHI) und der Erwerbslosenzeitung
"quer"
Flugblatt Nr. 13: „SozialhilfebezieherInnen sind Verlierer, nicht Gewinner“
(Stand 17.09.2004).
Weitere Informationen und neuere Versionen unter:
http://www.alg-2.info.
Das freie Kopieren und Verteilen dieser Flugblätter ist ausdrücklich
erwünscht! © und V.i.S.d.P Frank Jäger (BAG-SHI), Moselstr. 25, 60329
Frankfurt.