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Widerspruch gegen den Alg II Bescheid...

by Frank Jäger last modified 23.01.2005 01:48

... weil eine Vereinbarung gemäß § 428 SGB III (58er Regelung) getroffen wurde (formuliert im Rahmen der Initiative "Hartz IV verfassungswidrig"/Gutachten von Ulf Wende im Auftrag der PDS-Fraktionen der Landtage Brandenburg, Sachsen und Thüringen)

Name .........................................................
Strasse .......................................................
PLZ/Ort ......................................................
Datum: ............................

An die ausstellende Behörde
(Arbeitsagentur; Sozialamt, Arbeitsgemeinschaft ARGE)
..........................................................................
Strasse .............................................................
PLZ/Ort .............................................................

per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung




Betr.: KD-Nr. ......................................  / Bescheid zum SGB II vom ….….............……


WIDERSPRUCH


Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen o.g. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II bewilligt für den Zeitraum vom .................. bis .................. lege ich hiermit Widerspruch ein.

Begründung:

ich habe am ..................... eine Vereinbarung mit dem damaligen Arbeitsamt in .......................................... gemäß § 428 SGB III zur Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe unter erleichterten Voraussetzungen getroffen, nach der ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe.

Diese Regelung schloss ein, dass Arbeitsamt bzw. -agentur im Gegenzug auch vom Vermittlungsaufwand und Arbeitssuche für meine Person entlastet wird.

Diese Regelung soll nun nicht mehr gelten. Damit verstoßen Sie gegen die Grundsätze von Treu und Glauben. Ich kann nach meiner Auffassung aufgrund der damaligen Vereinbarung nicht von einer gesetzlichen Regelung erfasst werden, die die Grundsicherung von der Bereitschaft zur Arbeitsuche abhängig macht.

Zudem verletzt die nunmehrige gesetzliche Regelung mich in meinen Rechten aus Art. 14 GG i.V.m. Art. 20 und 28 GG. Ich habe durch meine langjährige Tätigkeit erhebliche Zahlungen zur Arbeitslosenversicherung geleistet und somit schutzwürdige Anwartschaften erworben.

Es handelt sich hierbei auch nicht um eine unechte Rückwirkung. Diese ist hier unzulässig, da in der Abwägung meiner schutzwürdigen Interessen mit den Interessen der Allgemeinheit erstere hier aufgrund meiner Lebensplanung vorgehen.

Ich fordere Sie deshalb auf, sich auch weiterhin an die mit mir getroffene vertragliche Vereinbarung zu halten und mir den vereinbarten Betrag von monatlich _____ Euro bis zur Rente zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

…………………….........…
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