Widerspruch gegen den Alg II-Bescheid...
..., weil die Bemessung der Leistung nicht nachvollziehbar dargelegt wurde und der Bescheid demnach nicht hinreichend begründet ist (gem. § 35 Abs. 1 SGB X).
Name .........................................................
Strasse .......................................................
PLZ/Ort ......................................................
Datum: ............................
An die ausstellende Behörde
(Arbeitsagentur; Sozialamt, Arbeitsgemeinschaft ARGE)
..........................................................................
Strasse .............................................................
PLZ/Ort .............................................................
per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung
Betr.: KD-Nr. ...................................... / Bescheid zum SGB II vom ….….............……
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen o.g. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II bewilligt für den Zeitraum vom .................. bis .................. lege ich hiermit vorsorglich Widerspruch ein.
Nach § 35 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt zu begründen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zu Ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet bei Ermessensentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessensausübung darzulegen.
Dieser Begründungspflicht kommen Sie mit dem o.g. Bescheid nur sehr unzureichend nach.
Ich möchte Sie daher bitten, zunächst eine für den normalen Bürger nachvollziehbare Berechnung der SGB II - Leistungen vorzulegen. Insbesondere interessieren mich [nichtzutreffendes streichen]:
Mit freundlichen Grüßen
…………………….........…
Unterschrift
Strasse .......................................................
PLZ/Ort ......................................................
Datum: ............................
An die ausstellende Behörde
(Arbeitsagentur; Sozialamt, Arbeitsgemeinschaft ARGE)
..........................................................................
Strasse .............................................................
PLZ/Ort .............................................................
per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung
Betr.: KD-Nr. ...................................... / Bescheid zum SGB II vom ….….............……
WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen o.g. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II bewilligt für den Zeitraum vom .................. bis .................. lege ich hiermit vorsorglich Widerspruch ein.
Nach § 35 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt zu begründen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zu Ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet bei Ermessensentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessensausübung darzulegen.
Dieser Begründungspflicht kommen Sie mit dem o.g. Bescheid nur sehr unzureichend nach.
Ich möchte Sie daher bitten, zunächst eine für den normalen Bürger nachvollziehbare Berechnung der SGB II - Leistungen vorzulegen. Insbesondere interessieren mich [nichtzutreffendes streichen]:
- die Berechnung der Kosten und Nebenkosten der Unterkunft,
- die Einkommensanrechnung und - bereinigung, Vermögensanrechnung,
- die Vermutung von Unterhaltsleistungen in meiner Haushaltsgemeinschaft,
- die Anrechnung von sonstigem Einkommen, wie Kindergeld.
Mit freundlichen Grüßen
…………………….........…
Unterschrift