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Widerspruch einlegen, wenn die Eltern zu Ihrem Unterhalt verdonnert werden

by Frank Jäger last modified 29.06.2006 17:38

Wenn Ihre Eltern für Sie finanziell aufkommen sollen… Widerspruch einlegen!

Den Widerspruch als Rtf-Datei (9 kb) herunterladen

Absender:

Name ........................................................

Straße .......................................................

PLZ/Ort .....................................................

Kunden-Nummer / Nummer der Bedarfsgemeinschaft: ...................................................................

 

An

..........................................................

..........................................................

..........................................................

..........................................................

 

.............................[Ort], den ...........................[Datum]

 

 

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom .........................................................

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Gegen Ihren Bescheid über Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom .................................... [Datum], mir zugegangen am .................................. [Datum],

 

lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.

 

Begründung:

Mit dem oben genannten Bescheid haben Sie meinen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende aufgrund des Einkommens/Vermögens meiner Eltern abgelehnt. [Beziehungsweise alternativ:] Im oben genannten Bescheid haben Sie Einkommen/Vermögen meiner Eltern angerechnet und mir nur einen reduzierten Anspruch zuerkannt.
Meine Eltern sind aber weder finanziell in der Lage noch willens, mich in der von Ihnen unterstellten Weise zu unterstützen und meinen Lebensunterhalt sicher zu stellen. Ich habe auch keinen entsprechenden Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern. Da ich volljährig bin und meine allgemeine Schulausbildung abgeschlossen habe, …  [Beziehungsweise alternativ:] Da ich bereits 21 Jahre alt bin,…
sind meine Eltern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht mehr gesteigert unterhaltspflichtig.

Somit ist mein Existenzminimum nicht sichergestellt und mir fehlen die Mittel für meinen Lebensunterhalt. Sie verweigern mir Leistungen nach dem SGB II und verweisen mich auf das Einkommen/Vermögen meiner Eltern. Diese Mittel stehen mir aber nicht zur Verfügung und da ich keinen entsprechenden Unterhaltsanspruch habe, ist es mir auch nicht möglich, diese Mittel zu erhalten.

Ich beantrage daher, das Einkommen/Vermögen meiner Eltern nicht anzurechnen und mir ungekürzte Leistungen nach SGB II zu bewilligen. Ersatzweise beantrage ich, Einkommen/Vermögen meiner Eltern nur in Höhe meines Unterhaltsanspruchs nach §§ 1601ff BGB sowie der von den Oberlandesgerichten entwickelten Leitlinien für die Selbstbehalte der Unterhaltsverpflichteten (in den Anmerkungen zur „Düsseldorfer Tabelle“ bzw. zur „Berliner Tabelle“) zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

.......................................[Datum]                                         .......................................[Unterschrift]

 

Anlage:

Erklärung der Eltern

 

 

Hinweise:

Bitte bedenken Sie, dass dieser Mustertext nur als allgemeine Anregung und Beispiel dienen kann. Passen Sie gegebenenfalls den Text an Ihre Situation an.

 

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