Anträge auf die Bewilligung von Schulkosten
Schulkosten sind in den Alg II-Regelsätzen nicht enthalten! Überarbeitete und neue Anträge zu dem Thema.
- Neutraler Antrag auf Bewilligung von Schulkosten als Zuschuss, bei der Einkommensanrechung oder als Darlehn mit Nulltilgung (Stand Juni 2007).
- Antrag auf Berücksichtung von Schulkosten bei der Einkommensanrechnung (Stand Juni 2007)
Die Kinderregelsätze sind auch Thema der Kampagne „Reiches Land – Arme Kinder“. Weitere Infos findet Ihr auf der Materialseite der Kampage.