Musterschreiben und -widersprüche
Rechte wahren und durchsetzen: Eine Sammlung von Musterschreiben, um sich gegen Hartz IV und Behördenentscheidungen zu wehren und um Sand ins "Hartz-Getriebe" zu streuen.
Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial
Schulpflichtige Kinder von Alg-II-Beziehenden haben laut SGB II keinen Anspruch auf einmalige Beihilfen für Schulbedarf (Schulmaterial, Lehrmittel)
Neue Anträge Stand Juni 2007, überarbeitet von Tacheles
Dabei sind Bedarfe für Bildung in der Regelleistung gar nicht
enthalten. Bei der "alten" Sozialhilfe konnten solche Leistungen noch
als Beihilfen beantragt werden. Nun entsteht bei Schulkindern im
Sozialgeld-/Alg-II- und Sozialhilfebezug zwangsläufig eine
Bedarfsunterdeckung. Wir sehen gute Chancen Beihilfen für Schulmaterial
notfalls vor Gericht durchzusetzen und damit auch öffentlich auf diesen
Missstand aufmerksam zu machen („Pisa“ lässt grüßen!).
Der erste Schritt ist der Antrag auf die Schulbeihilfe . Wird dieser
abgelehnt, muss mit der gleichen Begründung Widerspruch eingelegt
werden. Bei Ablehnung des Widerspruchs durch die Alg-II-Behörde kann
vor dem zuständigen Sozialgericht Klage eingereicht
werden.Hoffentlich beteiligen sich viele am Projekt
„Schulbeihilfe“.
Zur Übersicht über die Anträge
zu Schulkosten
Wenn Ihre Eltern für Sie finanziell aufkommen sollen… Widerspruch
einlegen!
Info und Musterwiderspruch für junge
ALG-II-Berechtigte:
Zahlt das Amt Ihnen nur ein gekürztes ALG II, weil das Einkommen
oder Vermögen Ihrer Eltern angerechnet wird? Oder wurde Ihr Antrag auf
ALG II ganz abgelehnt, weil Ihre Eltern angeblich zuviel verdienen und
Sie mit versorgen sollen? Dann sollten Sie den Kopf nicht in den Sand
stecken und die Entscheidung des Amtes nicht einfach hinnehmen.
(Widerspruch der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher
Arbeitslosengruppen - KOS)
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Das
Informationsblatt der KOS herunterladen als Pdf-Datei
(32.kb)
Telefonabfrage von „Kundendaten”
Die Angabe von Telefonnummer und E-mail-Adresse ist freiwillig!
Musterantrag auf Löschung der bereits erhobenen, aber nicht
erforderlichen Daten
Den Musterantrag lesen
Datenschutz und Alg II-Antrag
Musterbrief und -antrag
Musterbrief zur Zusendung eines datenschutzrechtlich einwandfreien Alg II-Antrages
Wer möchte schon auf unzulässige Weise durchleuchtet werden, wenn
sie/er den Alg II-Antrag stellt?
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Musterantrag auf Löschung der im Alg II-Antrag bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)
Für alle, die den Antrag bereits abgegeben haben, ihr
informationelles Selbstbestimmungsrecht jedoch rückwirkend durchsetzen
wollen.
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kb)
Musterwidersprüche gegen den Alg II Bescheid
Nr. 1 Kurzwiderspruch zur Fristwahrung
"Hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach..."
Achtung! Hier sollte innerhalb von 14 Tagem eine Begründung nachgereicht werden.
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Nr. 2 Widerspruch, weil kein Mensch durchblickt!
Weil die Bemessung der Leistung nicht nachvollziehbar dargelegt wurde und der Bescheid demnach nicht hinreichend begründet ist (gem. § 35 Abs. 1 SGB X). [von Tacheles e.V.]
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Nr. 3 Fehlerhafter Bescheid
Weil bei der Bemessung der Leistung ganz offensichtliche Fehler gemacht wurden. [von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen]
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Nr. 4 Wegen besonderer Bedarfe reicht Alg II nicht zum Leben
Weil der Bedarf aufgrund von besonderen Lebenslagen (Krankheit, notwendige Anschaffungen etc.) aus der Regelleistung nicht gedeckt werden kann (der Beispieltext bezieht sich auf erhöhte Krankheitskosten) [von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen]
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Nr. 5 Die Kosten der Unterkunft wurden nicht anerkannt I. (für MieterInnen)
Weil die tatsächlichen Kosten von Unterkunft und Heizung nicht übernomen wurden.
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Nr. 6 Die Kosten der Unterkunft wurden nicht anerkannt II. (für BesitzerInnen von selbstgenutztem Wohneigentum)
Weil die tatsächlichen Kosten von Unterkunft und Heizung nicht übernomen wurden. [von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen]
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Nr. 7 Das Einkommen wurde falsch angerechnet
Weil das Einkommen wegen nicht berücksichtigter Absetzbeträge (v.a. Versicherungen, Werbungskosten etc.) falsch bereinigt wurde.
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Nr. 8 Widerspruch aufgrund 58er Regelung
Weil eine Vereinbarung gemäß § 428 SGB III (58er Regelung) getroffen wurde [formuliert im Rahmen der Initiative "Hartz IV verfassungswidrig"/Gutachten von Ulf Wende im Auftrag der PDS-Fraktionen der Landtage Brandenburg, Sachsen und Thüringen]
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Nr. 9 Rechtswidrige Bemessung der Regelleistung
Widerspruch wegen nicht rechtmäßiger Bemessung der Regelleistung sowie Unterschreitung eines realitätsgerecht bemessenen Existenzminimums durch die Regelleistung.
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Nr. 10 Der Alg-II-Antrag wurde abgelehnt, weil der befristete Zuschlag nach § 24 SGB II bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt wurde
Nach unserer Ansicht, die u.a. vom Autor des Lehr- und Praxiskommentars SGB II Dr. Frank Brünner und Prof. a.D. Friedrich Putz geteilt wird, darf der Anspruch auf den befristeten Zuschlag nicht auf diejenigen Personen beschränkt bleiben, die mit ihrem Einkommen und Vermögen unter dem Alg-II-Bedarf liegen und somit einen Leistungsanspruch begründen. Vielmehr kann der Anspruch auf Alg II auch erst durch den Zuschlag ausgelöst werden. Entsprechende Rechtsansprüche müssen erst über Widerspruch und (wahrscheinlich auch) Klage durchgesetzt werden.
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