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Musterschreiben und -widersprüche

by Frank Jäger last modified 05.06.2007 11:32

Rechte wahren und durchsetzen: Eine Sammlung von Musterschreiben, um sich gegen Hartz IV und Behördenentscheidungen zu wehren und um Sand ins "Hartz-Getriebe" zu streuen.

Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial

Schulpflichtige Kinder von Alg-II-Beziehenden haben laut SGB II keinen Anspruch auf einmalige Beihilfen für Schulbedarf (Schulmaterial, Lehrmittel)


Neue Anträge Stand Juni 2007, überarbeitet von Tacheles

Dabei sind Bedarfe für Bildung in der Regelleistung gar nicht enthalten. Bei der "alten" Sozialhilfe konnten solche Leistungen noch als Beihilfen beantragt werden. Nun entsteht bei Schulkindern im Sozialgeld-/Alg-II- und Sozialhilfebezug zwangsläufig eine Bedarfsunterdeckung. Wir sehen gute Chancen Beihilfen für Schulmaterial notfalls vor Gericht durchzusetzen und damit auch öffentlich auf diesen Missstand aufmerksam zu machen („Pisa“ lässt grüßen!).
Der erste Schritt ist der Antrag auf die Schulbeihilfe . Wird dieser abgelehnt, muss mit der gleichen Begründung Widerspruch eingelegt werden. Bei Ablehnung des Widerspruchs durch die Alg-II-Behörde kann vor dem zuständigen Sozialgericht Klage eingereicht werden.Hoffentlich beteiligen sich viele am Projekt „Schulbeihilfe“.

Zur Übersicht über die Anträge zu Schulkosten

Wenn Ihre Eltern für Sie finanziell aufkommen sollen… Widerspruch einlegen!

Info und Musterwiderspruch für junge ALG-II-Berechtigte:

Zahlt das Amt Ihnen nur ein gekürztes ALG II, weil das Einkommen oder Vermögen Ihrer Eltern angerechnet wird? Oder wurde Ihr Antrag auf ALG II ganz abgelehnt, weil Ihre Eltern angeblich zuviel verdienen und Sie mit versorgen sollen? Dann sollten Sie den Kopf nicht in den Sand stecken und die Entscheidung des Amtes nicht einfach hinnehmen. (Widerspruch der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen - KOS)

Den Musterwiderspruch lesen

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Das Informationsblatt der KOS herunterladen als Pdf-Datei  (32.kb)

Telefonabfrage von „Kundendaten”

Die Angabe von Telefonnummer und E-mail-Adresse ist freiwillig!

Musterantrag auf Löschung der bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten
Den Musterantrag lesen

Datenschutz und Alg II-Antrag
Musterbrief und -antrag

Musterbrief zur Zusendung eines datenschutzrechtlich einwandfreien Alg II-Antrages

Wer möchte schon auf unzulässige Weise durchleuchtet werden, wenn sie/er den Alg II-Antrag stellt?

Den Musterbrief lesen / Herunterladen als rtf-Dokument (10 kb)

Musterantrag auf Löschung der im Alg II-Antrag bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)

Für alle, die den Antrag bereits abgegeben haben, ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht jedoch rückwirkend durchsetzen wollen.

Den Musterantrag lesen / Herunterladen als rtf-Dokument (11 kb)



Musterwidersprüche gegen den Alg II Bescheid

Nr. 1 Kurzwiderspruch zur Fristwahrung


"Hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach..."
Achtung! Hier sollte innerhalb von 14 Tagem eine Begründung nachgereicht werden.

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Nr. 2 Widerspruch, weil kein Mensch durchblickt!


Weil die Bemessung der Leistung nicht nachvollziehbar dargelegt wurde und der Bescheid demnach nicht hinreichend begründet ist (gem. § 35 Abs. 1 SGB X). [von Tacheles e.V.]

Den Musterwiederspruch lesen / Herunterladen als rtf-Dokument (16 kb)

Nr. 3 Fehlerhafter Bescheid


Weil bei der Bemessung der Leistung ganz offensichtliche Fehler gemacht wurden.  [von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen]

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Nr. 4 Wegen besonderer Bedarfe reicht Alg II nicht zum Leben


Weil der Bedarf aufgrund von besonderen Lebenslagen (Krankheit, notwendige Anschaffungen etc.) aus der Regelleistung nicht gedeckt werden kann (der Beispieltext  bezieht sich auf  erhöhte Krankheitskosten) [von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen]
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Nr. 5 Die Kosten der Unterkunft wurden nicht anerkannt I. (für MieterInnen)


Weil die tatsächlichen Kosten von Unterkunft und Heizung nicht übernomen wurden.

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Nr. 6 Die Kosten der Unterkunft wurden nicht anerkannt II. (für BesitzerInnen von selbstgenutztem Wohneigentum)


Weil die tatsächlichen Kosten von Unterkunft und Heizung nicht übernomen wurden. [von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen]

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Nr. 7 Das Einkommen wurde falsch angerechnet


Weil das Einkommen wegen nicht berücksichtigter Absetzbeträge (v.a. Versicherungen, Werbungskosten etc.) falsch bereinigt wurde.

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Nr. 8 Widerspruch aufgrund 58er Regelung


Weil eine Vereinbarung gemäß § 428 SGB III (58er Regelung) getroffen wurde [formuliert im Rahmen der Initiative "Hartz IV verfassungswidrig"/Gutachten von Ulf Wende im Auftrag der PDS-Fraktionen der Landtage Brandenburg, Sachsen und Thüringen]

Den Musterwiederspruch lesen / Herunterladen als rtf-Dokument (17 kb)

Nr. 9 Rechtswidrige Bemessung der Regelleistung


Widerspruch wegen nicht rechtmäßiger Bemessung der Regelleistung sowie Unterschreitung eines realitätsgerecht bemessenen Existenzminimums durch die Regelleistung.

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Nr. 10 Der Alg-II-Antrag wurde abgelehnt, weil der befristete Zuschlag nach § 24 SGB II bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt wurde


Nach unserer Ansicht, die u.a. vom Autor des Lehr- und Praxiskommentars SGB II Dr. Frank Brünner und Prof. a.D. Friedrich Putz geteilt wird, darf der Anspruch auf den befristeten Zuschlag nicht auf diejenigen Personen beschränkt bleiben, die mit ihrem Einkommen und Vermögen unter dem Alg-II-Bedarf liegen und somit einen Leistungsanspruch begründen. Vielmehr kann der Anspruch auf Alg II auch erst durch den Zuschlag ausgelöst werden. Entsprechende Rechtsansprüche müssen erst über Widerspruch und (wahrscheinlich auch) Klage durchgesetzt werden.

Den Musterwiderspruch lesen / Herunterladen als rtf-Dokument (17 kb)


Eine aktuelle Sammlung von Widersprüchen auf der Seite der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

unter: www.erwerbslos.de/... (Stand 05.01.2005)

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