You are here: Home Hilfe / Rechtsdurchsetzung Kosten der Unterkunft Mainz: Rechtlich fragwürdiges Verhalten der ARGE Mainz im Bereich der Unterkunftskosten
Document Actions

Mainz: Rechtlich fragwürdiges Verhalten der ARGE Mainz im Bereich der Unterkunftskosten

by Frank Jäger last modified 08.04.2005 11:27

Das „Sozialforum Mainz“ kritisiert das rechtlich fragwürdige Verhalten der Mainzer ARGE im Zusammenhang mit der Umsetzung von ‚Hartz IV‘ im Bereich der Unterkunftskosten


C/o Bürogemeinschaft
Martinsstr. 2
55116 Mainz
Info: www.sozialforum-mainz.de                               
Tel.: 06131/684579       

Pressemitteilung, 07.04.05:

‚Hartz IV‘:
Rechtlich fragwürdiges Verhalten der ARGE Mainz im Bereich der Unterkunftskosten


Das „Sozialforum Mainz“ kritisiert das rechtlich fragwürdige Verhalten der Mainzer ARGE im Zusammenhang mit der Umsetzung von ‚Hartz IV‘ im Bereich der Unterkunftskosten:

Hintergrund: Gemäß der gesetzlichen Regelungen des „Sozialgesetzbuch II (SGB II)“ müssen Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden, soweit diese als angemessen beurteilt werden. Übersteigen die Aufwendungen für die jeweilige Unterkunft „den der Besonderheit des Einzelfalls angemessenen Umfang sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen“, wie es diesen „nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.“ (§ 22 (1) SGB II)

Diese befristete Bestandsschutzregelung gilt grundsätzlich für Hilfeempfänger, die bei Leistungsbeginn (in den meisten Fällen der 01.01.2005) in einer unangemessen teuren Wohnung leben.  

Praktisch bedeutet dies, dass nach einer einzelfallbezogenen (!) Angemessenheitsprüfung der jeweiligen Unterkunftskosten Arbeitslosengeld II-Berechtigten Möglichkeit und Zeit eingeräumt werden muss, sich auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nach günstigerem Wohnraum umzutun.

Während dieser Zeit sind auch als unangemessen hoch erachtete Unterkunftskosten zu gewähren.

Es bedeutet nicht, Betroffenen einfach ein Pauschale zu überweisen und davon auszugehen, dass diese in Unkenntnis ihres ‚Fehlverhaltens‘ in der Lage sein werden, dauerhaft ‚unangemessen hohe‘ Unterkunftskosten aus ihrer zu niedrigen Regelleistung zu bestreiten!

Vor diesem gesetzlichen Hintergrund weist das Sozialforum Mainz auf das rechtlich mehr als fragwürdige Handeln der ARGE Mainz hin und kritisiert:

Erstens: Seit 01. Januar 2005 werden den Betroffenen in Mainz nur von der Kommune als ‚angemessen‘ erachtete Unterkunftskosten erstattet. Ihnen wird nicht adäquat mitgeteilt, dass ihre Unterkunftskosten zu hoch sind, noch weshalb sie umziehen müssen. Ebensowenig werden sie darüber informiert, was sie tun müssen, um zumindest vorübergehend eine vollständigen Übernahme der Mietkosten zu erhalten noch in welchem Rahmen die Kommune bereit ist, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Übernahme auch als überhöht angesehener Unterkunftskosten bis zu sechs Monaten nachzukommen.

Zweitens: Bei Anträgen und Bescheiden, die noch im Jahr 2004 errechnet und zugestellt wurden ging die Kommune Mainz noch von einem Richtwert von 35 qm Wohnraum für Alleinstehende plus 15 qm Wohnraum je weiteres Mitglied der ‚Bedarfsgemeinschaft‘ aus. Auf dieser Grundlage wurden die angemessenen Unterkunftskosten in Bescheiden des Jahres 2004 errechnet, auf dieser Grundlage werden auch 2005 Kosten überwiesen.

Problem hier: Die auch von der Kommune Mainz und der ARGE in Mainz anzuwendenden Quadratmeterpreise des SGB II sind um je 10 qm höher angesetzt (Richtwert: 45qm/Alleinstehende/r plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft), so dass vielen der ALG-II-Bezieher in Mainz zu wenig Kosten für die Unterkunft überwiesen werden.

Es werden ihnen automatisch aufgrund zu niedriger Ausgangswerte zu niedrige Kosten der Unterkunft überwiesen und diese als angemessen deklariert.

„Der in Mainz praktizierte Umgang mit pauschal als zu hoch angesetzten Wohnungskosten entspricht faktisch einer ‚kalten Entmietung‘: Offenbar geht die Kommune davon aus, dass alle Arbeitslosengeld II-Berechtigten bereits vor dem 1. Januar 2005 wussten, wie hoch die von der Kommune zu übernehmenden Mietkosten im jeweiligen Fall seien.     

Bei aller Kritik an ‚Hartz IV‘:

Aufgabe des Gesetzes ist es, Betroffenen bei der Lösung ihrer Problemlagen Unterstützung zu bieten und diese nicht noch zu vermehren. Bei dem in Mainz praktizierten Umgang mit den Unterkunftskosten werden diese Probleme jedoch unsinnigerweise noch verschärft, ohne den Betroffenen die notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Unterstützung zukommen zu lassen.“, so   

Andreas Geiger, Sprecher des Sozialforum Mainz

Newsletter

   [Archiv]

Unterstützer werden ...
Der ganz normale Alg-II-Wahnsinn

Was alles passiert können Sie im ganz normalen Alg-II-Wahnsinn nachlesen.

Bundesweite Adressen

Verzeichnisse mit Initiativen und Beratungsstellen