Frankfurt am Main - Nachzahlung Heizkosten für 2004
Kurzmeldung: Heizkostennachforderungen werden als Beihilfe erstattet (Stand: 28.02.2005)
Nach Angabe einer Sprecherin der Frankfurter Arbeitsagentur auf einer Diskussionsveranstaltung des DGB-Frankfurt am 28. Februar werden die in diesem Jahr fälligen Heizkostennachzahlungen für Alg II-Beziehende von der ARGE als Beihilfe gewährt.
Bislang ist uns nicht zu Ohren gekommen, wie Leistungsträger andernorts mit fälligen Nachzahlungen aus dem Zeitraum vor dem Leistungsbezug umgehen. Eine weitere mögliche Verfahrensweise wäre die Gewährung des fälligen Betrages als Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II - für Betroffenen ist das freilich die schlechtere Lösung.
Analog zur "alten" Sozialhilfepraxis (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.02.1988) gehören Heizkostennachzahlungen zu den laufenden Kosten für die Heizung und sind demzufolge auch für Alg II-BezieherInnen zu übernehmen - auch für einen Zeitraum in dem die jetzt Leistungsberechtigten noch nicht Alg II bezogen. Voraussetzung dafür ist, dass man "wirtschaftlich" geheizt hat.