Sozialgericht Berlin zur Rechtswidrigkeit eines Ein-Euro-Jobs
Aus dem Beschluss vom 18.07.2005 (S 37 AS 4801/05 ER): "Es wird festgestellt, dass die Zuweisung des Antragstellers in die Arbeitsgelegenheit "Integration für Jugendliche U 25 mit Förderbedarf, für Jugendliche ohne Beruf" bei der XXX auf der Grundlage der Angebotsschreiben vom 7.3. und 18.5.2005 sowie der zwischen dem Maßnahmeträger und Antragsteller abgeschlossenen Vereinbarung rechtswidrig ist. [...]" Das Gericht befand, dass bei einer Vergabe der Arbeitsgelegenheit ohne vorherige Prüfung derselben auf ihre Zusätzlichkeit, Gemeinnützigkeit und Sinnhaftigkeit willkürlichen und sinnlosen Hilfsarbeiten Tür und Tor geöffnet sei. Bei einer so gravierenden Verletzung maßgebender Standards könne die Maßnahme ohne Sanktion abgebrochen werden. (Pdf-Datei, 65 kb)
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