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Achtung! Eingliederungsvereinbarung

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Tipps und Infos zur "Zwangsvereinbarung" - Wer hier seine Rechte und Aushandlungsspielräume ausschöpfen will, muss sich vorbereiten.
Eingliederungsvereinbarung aus Kassel by Carsten Senger — last modified 21.06.2005 17:49
Rechte und Pflichten sind in dieser Eingliederungsvereinbarung alles andere als ausgewogen. Rechte sind nur vage formuliert. Es hat für das Arbeitsamt auch keine Konsequenzen, wenn es die wenigen Rechte nicht erfüllt. Der Hilfeempfänger hat dagegen viele und bis auf den Tag genau bestimmte Pflichten. Das Arbeitsamt kann hier sofort Sanktionen erlassen. Auch die Aussage, dass dass eine Ortsabwesenheit als „Urlaub“ nicht gewährt werden kann, ist schlichtweg falsch. Der Sachbearbeiter kann „Urlaub“ gewähren, wenn dieser der beruflichen Eingliederung nicht im Wege steht. Dies kann selbst die Stadt Kassel in der Durchführungsverordnung der Bundesagentur für Arbeit zu § 16 SGB II nachlesen. Geht es nach dem Willen des Arbeitsamtes Kassel, werden „Hilfeempfänger“ ihre Kinder oder Eltern bis zu deren Tod nicht mehr sehen.
Eingliederungsvereinbarung aus der Optionskommune Ahaus by Carsten Senger — last modified 20.06.2005 15:55
Der "Service Punkt Arbeit" bietet einen Ein-Euro-Job, die/der Arbeitslose darf springen... Die wiederholte Vorlage von kurzfristigen Krankmeldungen kommt einer Nichtausübung (!) der angebotenen Arbeit gleich (und wird demzufolge mit Sanktion bedroht). Pdf-Datei (132 kb)
Durchführungshinweise der BA zu § 15 SGB II - Eingliederungsvereinbarung by Frank Jäger — last modified 02.05.2005 14:29
Diese internen Durchführungshinweise sollten als Mindesstandards angesehen werden! Betroffene sollten sich mit Hilfe dieses Papiers auf die eigene Eingliederungsvereinbarung vorbereiten. Für die Vorbereitung sehr wichtig ist u.a. die nicht abschließende Liste der vom Alg II-Träger zu erbingenden Leistungen, S. 13/14 Anhang. (Herunterladen als Pdf-Datei 113 kb)
Grone-Schule Buchholz - Öffentliches Gelöbnis von Erwerbslosen! by Carsten Senger — last modified 24.03.2005 13:52
Dokumentation einer „Zielvereinbarung“, die zwischen Erwerbslosen und der Agentur für Arbeit Buchholz (Landkreis Hamburg) bzw. der Grone-Schule Buchholz abgeschlossen werden mußte. Zynisch ist u.a., daß dies den Namen „Besserungsprogramm“ trägt.
Zielvereinbarung mit der Grone-Schule, Buchholz by Frank Jäger — last modified 25.03.2005 14:07
Das Originaldokument herunterladen als Pdf-Datei (624 kb)
Die Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB II - Die eigenen Möglichkeiten nutzen by Frank Jäger — last modified 19.05.2005 11:54
Handlungshilfe und Hintergrundinformationen - ein Artikel von Anne Ames (März 2005)
Die Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB II - Foliensatz by Frank Jäger — last modified 04.03.2005 13:22
Die eigenen Möglichkeiten nutzen - Elf Folien von Anne Ames, um in die Thematik einzuführen und Betroffene über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren (Stand: März 2005, Pdf-Datei 211 kb)
Alg II : Eingliederungsvereinbarung by Frank Jäger — last modified 08.03.2005 12:13
Empfehlenswerter Grundlagentext von Herbert Masslau, Stand: 12.10.2004 - Aus dem Text: "[...] Die Eingliederungsvereinbarung wird 1. von den Leistungsbeziehern gefordert, 2. bei Verweigerung des Vertragsabschlusses oder bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen erfolgt die Bestrafung durch Leistungskürzung und 3. die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbestimmungen unterliegt der Willkür des sogenannten Fallmanagers..." (www.herbertmasslau.de)
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