Was tun, wenn Arbeitslose ohne Geld dastehen?
Antrag auf eine „einstweilige Anordnung“ (§ 86 b Abs. 2 SGG) - Info-Blatt für BeraterInnen mit Hinweisen zu den Voraussetzungen für einen erfolgversprechenden Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsloseninitiativen, Stand: Februar 2005 (Pdf-Datei 99 kb)
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