Gewinnen mit Hartz IV?
Über neue Legenden der Bundesregierung. Artikel von Frank Jäger, veröffentlicht in "Express" Dezember 2004.
Mit dem Inkrafttreten von Hartz IV wird die Armutsschwelle sehr viel weiter in die Mitte der Gesellschaft rücken. Erwerbslose, die im Januar nächsten Jahres aus Arbeitslosengeld und -hilfe in das Arbeitslosengeld II (Alg II) fallen werden, begreifen allmählich, dass ihnen und ihren Familien ein Absturz auf Sozialhilfeniveau droht. Unklar ist vielen zurzeit allerdings noch, wie niedrig dieses Niveau wirklich sein wird: Besteht überhaupt Anspruch auf Alg II, oder ist das Einkommen des/der Partner/in zu hoch? Werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen, oder droht ein Umzug in eine billigere Wohnung? Was bleibt vom Mini-Job übrig? Wird der Unterhalt für das Kind aus erster Ehe auf die Leistung angerechnet? Um Forderungen nach weiteren Nachbesserungen abzuschmettern, bringt die Regierung nun diejenigen ins Spiel, die sich angeblich zu den »Hartz-Gewin-nern« zählen dürfen – die erwerbsfähigen Sozialhilfebeziehenden. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob Hartz IV für diese Gruppe tatsächlich – wie von Rot-Grün und vielfach auch in der Presse behauptet – eine Verbesserung bedeutet.
Zwecks Stützung dieser Behauptung wird von der Bundesregierung zunächst
auf die Erhöhung des Regelsatzes beim Alg II gegenüber dem Sozialhilfesatz
um etwa 48 Euro verwiesen. Zudem seien die Vermögensfreibeträge deutlich
höher als bei der Sozialhilfe, und künftig erlaube man
Sozialhilfebeziehenden sogar den Besitz eines »angemessenen« PKW.
Verbesserungen versprechen sich RegierungspolitikerInnen auch von den
Eingliederungsleistungen der Bundesarbeitsagentur, die ab Januar
gleichermaßen für alle Alg II-Berechtigten offen stünden. Ein genauerer
Blick auf die neuen Regelleistungen zum Lebensunterhalt macht aber deutlich,
dass die Regierung auch hier mit gezinkten Karten spielt.
Alg II ist eine der Sozialhilfe sehr ähnliche Leistung, die für die
Bedarfsgemeinschaft (i.d.R. Alleinlebende, Paare oder Familien) gewährt
wird. Ihre Höhe orientiert sich am staatlich definierten soziokulturellen
Existenzminimum. Alg II setzt sich zusammen aus dem Regelsatz, aus dem alle
Kosten für Bedarfe zum Leben bestritten werden müssen, den »angemessenen«
Kosten für die Unterkunft, ggf. Mehrbedarfszuschlägen (z.B. für
Alleinerziehende) und ggf. dem »befristeten Zuschlag« nach
Arbeitslosengeldbezug. Der rechnerisch höhere Regelsatz, der ab 2005 für
alle staatliche Fürsorgeleistungen gilt, wird real aber aufgrund einer Reihe
von Änderungen nicht erhöht, sondern in Wahrheit deutlich herabgesenkt:
1. Aus dem Regelsatz müssen künftig nicht nur die Kosten zum täglichen Bedarf gezahlt, sondern auch not-wendige Neuanschaffungen, wie Kleidung, Möbel, Küchengeräte, Schulbedarfe, Renovierungen u.s.w. be-stritten werden. Diese Bedarfe werden in der heutigen Sozialhilfe noch auf Einzelantrag erstattet oder durch zusätzliche Pauschalen abgegolten. Im Schnitt bedeutet diese Umstellung eine zusätzliche Belastung vor allem für Haushalte mit Kindern. Alg II-BezieherInnen sollen in Zukunft aus dem winzigen Regelsatz Rücklagen für solche vergleichsweise teuren Anschaffungen bilden. Untersuchungen, die im Rahmen der Modellversuche zur Pauschalierung von Leistungen in der Sozialhilfe durchgeführt wurden, belegen aber, dass Sparen mit Alg II kaum möglich sein wird.
2. Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 17 Jahren werden künftig niedrigere Leistungen erhalten als bisher in der Sozialhilfe. Lediglich Kleinkinder bis zum siebten Lebensjahr erhalten etwas mehr Geld. Diese Verbesserung wird aber durch die komplette Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelleistung ab 2005 fast völlig aufgezehrt. Bislang blieben Familien im Sozialhilfebezug immerhin je 10,25 Euro vom Kindergeld für die ersten beiden Kinder. Die Regierung, die vorgibt, Kinderarmut bekämpfen zu wollen, stellt mit dem Alg II/Sozialgeld Minderjährige von 7 bis 17 Jahren monatlich zwischen 44 und 49 Euro schlechter als in der heutigen Sozialhilfe.[1]
3. Aus dem Regelsatz der Sozialhilfe müssen seit Inkrafttreten der
Gesundheitsreform im Januar 2004 zusätzliche Kosten für Zuzahlungen bei
Krankheitskosten und Praxisgebühren bis zu einer Belastungsgrenze von zwei
Prozent des Jahresregelsatzes (ChronikerInnen: ein Prozent) getragen werden.
Allein das führt in der Regel zu Ausgaben von monatlich ca. 6,30 Euro. Hinzu
kommen die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente, Brillen und
Krankenfahrten, die JedeR jetzt selbst tragen muss. Die Gesundheitsreform
führte zu Jahresbeginn erstmals zu einer realen Senkung des
Sozialhilferegelsatzes, dem gesetzlich und gesellschaftlich anerkannten
Existenzminimum. [2] Weil der Sozialhilferegelsatz
jedoch seit vielen Jahren nur unzureichend der tatsächlichen Entwicklung von
Preisen und Verbrauchsverhalten angepasst wurde, erfolgte schon dieser
Einschnitt weit unterhalb der Armutsschwelle. Mit Hartz IV wird in kleinen
Schritten an unterschiedlichen Stellen weiter am Existenzminimum gesägt: Die
Eigenbeteiligung bei Krankheitskosten wird auf 8,86 Euro heraufgesetzt
(minus 2,14 Euro pro Monat); vielerorts wird versucht, die Wasserkosten aus
den Leistungen für die Unterkunft heraus- und in den Regesatz
hineinzurechnen (minus 15 bis 20 Euro pro Kopf und Monat); und es ist
abzusehen, dass die »angemessenen« Kosten für die Unterkunft künftig weiter
nach unten definiert werden...
Sozialhilfe schützt schon heute nicht vor Armut und gesellschaftlicher
Ausgrenzung. Im Zuge der »Hartz IV-Reform« drücken Bundesregierung und
örtliche Träger von Alg II das Leistungsniveau noch weiter unter die
Armutsschwelle. Wer glaubt, dass die Erhöhung der Vermögensfreibeträge oder
die Möglichkeit, einen PKW zu besitzen, für Betroffene eine Verbesserung
darstellt, sollte erklären, wie man aus der Armutsleistung Alg II Vermögen
anhäufen oder ein KFZ bezahlen können soll. Die Aufnahme in die
Rentenversicherung, die erwerbsfähigen Sozialhilfebeziehenden pro Jahr 2,64
Euro an Rentenansprüchen einbringt, kann wohl nicht als »Gewinnerprämie«
bezeichnet werden. Und der Blick auf die heutige Vergabepraxis von
Eingliederungsleistungen zeigt, dass auch hier keine Gewinne für
Sozialhilfebeziehende zu erzielen sind. Als förderungswürdig gelten nur die
Erwerbslosen mit einer 70-prozentigen Vermittlungschance. Die meisten
SozialhilfebezieherInnen gehen da leer aus.
Ziel der »Hartz-Reformen« ist die Senkung des Existenzminimums und die
Verschlechterung der Lage aller Arbeitslosen, damit sie gezwungen sind,
unter lausigen Bedingungen zu Armutslöhnen zu arbeiten. Verlierer sind
ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose und SozialhilfebezieherInnen. Die Mär von
angeblichen »Hartz-Gewinnern« soll nur einen Keil zwischen die Betroffenen
treiben, die Mobilisierung zu Protestaktionen behindern und die Akzeptanz
des Verarmungsprojekts in der Gesellschaft gewährleisten. Gewinner der rot
grünen »Reformpolitik« findet man jedoch einzig und allein auf der Seite des
Kapitals.
* Frank Jäger arbeitet bei der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V.
(BAG-SHI), jaeger@bag-shi.de; www.bag-shi.de 
(1) Der heutige Sozialhilfe-Regelsatz für
Kinder von 7 bis 13 Jahren (NRW) beträgt: 192 Euro + 24 Euro
(Bekleidungspauschale) + 25 Euro (Summe einmalige Leistungen) = 241 Euro,
zzgl. 10,25 nicht angerechnetes Kindergeld nach Abs. 2 Nr. 5 BSHG. In Summe
mtl. Haben = 251,25. Demgegenüber beträgt das Sozialgeld ab 2005 für Kinder
von 0 bis 13 Jahren 207 Euro (Kindergeldzuschlag fällt ab 2005 weg).
Differenz: 44,25 Euro
Der heutige Sozialhilfe-Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren (NRW)
beträgt: 266 Euro + 24 Euro (Bekleidungspauschale) + 25 Euro (Summe
einmalige Leistungen) = 315 Euro, zzgl. 10,25 nicht angerechnetes Kindergeld
nach Abs. 2 Nr. 5 BSHG. In Summe mtl. Haben = 325,25. Das Sozialgeld ab 2005
beträgt für Kinder von 14 bis 17 Jahren 276 Euro (Kindergeldzuschlag fällt
ab 2005 weg). Differenz: 49,25 Euro
(2) Vgl. Helga Spindler: »Kollateralschäden der Gesundheitsreform. Existenzminimumsenkung in der Sozialhilfe«, in: express, Nr. 3/2004, S. 6ff. und Nr.4/2004, S. 12ff.
Erschienen im express, Zeitschrift für
sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit,
12/04