Die Armutsgesetze des Dr. Hartz
Kurzer und informativer Beitrag zum neuen Armenrecht nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (landläufig bekannt als Alg II) und den weitergehenden Zielen, die hinter dieser Politik stecken. (Artikel von Anne Allex aus der Berliner Mobilisierungszeitung für den 3. April)
Armutsgesetze des Dr. Hartz
Die neuen Gesetze zur Arbeitsförderung und die neue Sozialhilfe vergrößern die Löcher im imaginären sozialen Netz. Viele Menschen erhalten künftig weniger Arbeitslosengeld oder ihnen wird der Zugang dazu verwehrt. AB-Maßnahmen begründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ab 01.01.2005 gibt es keine Arbeitslosenhilfe mehr. Die Sozialhilfe wird jetzt schon verringert: Die Gesundheitskosten sind in den gleichbleibenden niedrigen Regelsatz gepresst. Einmalige Beihilfen, Unterkunfts- und Heizkosten werden stärker pauschaliert. Mit einem Arbeitslosengeld II unterhalb der Sozialhilfestandards haben jetzige Bezieher von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab 2005 z.B. kein Geld mehr für den Qualifikationserhalt, die Mobilität, die Beschäftigungssuche und die Gesundheitsversorgung. Ihr Wohnungserhalt ist nach dem SGB II ungesichert: Die „Angemessenheit“ der Unterkunfts- und Heizkosten wird neu definiert; Mietschuldenübernahme ist die Ausnahme. Sämtliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind abhängig von der Annahme jeder Arbeit. Kann-Leistungen zur Arbeitseingliederung (z.B. Eingliederungsvereinbarung), verschärfte Sanktionen oder die Bedürftigkeitsprüfung in der Bedarfsgemeinschaft lassen vermuten, dass viele Betroffene das Arbeitslosengeld II nicht erhalten bzw. sich nicht lange im Leistungsbezug halten werden. Jede Arbeit ist zumutbar, ob Minijobs, Tagelohn, Pflichtarbeit in der Kommune für einen Euro die Stunde. Viele aus der Sozialleistung gedrängten Menschen werden jeden Job nehmen müssen ohne Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter. All dies drückt das bisherige Lohnniveau und die Standards der Arbeitsbedingungen nach unten, wie bei den PSA ersichtlich. Künftig wird Armut nicht mehr die Folge von Erwerbslosigkeit sein, sondern Voraussetzung für die Annahme jeder Arbeit. Wer arbeitet, wird nicht genug zu essen haben.
Die Existenz vieler Erwerbsloser oder nicht Erwerbsfähiger ist akut bedroht. Die unabhängige Erwerbslosenbewegung fordert deshalb ein garantiertes, ausreichendes und bedingungsloses Mindesteinkommen, das einen Damm gegen die Armut von Kindern, Rentnern, Obdachlosen, Sozialhilfebeziehern, Erwerbslosen, Behinderten - allen in der BRD lebenden Menschen bildet. Gleichermaßen dringlich ist ein gesetzlich, garantierter Mindestlohn als Basis existenzsichernder Tariflöhne für Erwerbstätige, ein konsequenter Kampf gegen Arbeitszwang und unversicherte Arbeit, Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich – zunächst auf 30 Stunden, ein politischer Kampf für die Legalisierung des Flüchtlingsrechts und offizielle Anerkennung des Aufenthaltes jetzt Illegalisierter zur Gewährung gleicher Rechte in der BRD. All dies steht gleichberechtigt neben allen Forderungen zur Schaffung qualifizierter, ausreichend entgoltener Arbeitsplätze.
Um diesen erdrutschartigen Verschlechterungen der Lebensbedingungen wirkungsvoll zu begegnen, ist ein langfristiger politischer Widerstand in einem breiten Bündnis von Gewerkschaften, Erwerbslosen, Globalisierungsgegnern, Friedensbewegten und Betroffenenverbänden erforderlich.
Anne Allex (Runder Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen)
anne.allex@gmx.de
Dieser Artikel erschien in der Mobilisierungszeitung für den 3. April 2003 (Berlin), S. 2.